Missbrauch an Tübinger Psychiatrie
: Opfer verklagt seinen Ex-Therapeuten – Spendenaufruf im Netz

Im Fall eines ehemaligen Arztes der Tübinger Psychiatrie, der seine Patientin 53 Mal sexuell missbraucht hat, verklagt ihn das Opfer nun auf Schmerzensgeld. Im Netz gibt es einen Spendenaufruf, um die Frau zu unterstützen.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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Der Altbau der Psychiatrie Tübingen

Der Altbau der Psychiatrie Tübingen: Dort war der Arzt angestellt, der vom Tübinger Berufungsgericht des 53-fachen Missbrauchs seiner Patientin schuldig gesprochen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, über die Revision der Nebenklägerin hat das Oberlandesgericht Stuttgart noch nicht entschieden.

Carolin Albers
  • Eine Patientin klagt auf Schmerzensgeld gegen ihren Ex-Therapeuten aus der Psychiatrie Tübingen.
  • Der Arzt wurde in zwei Instanzen wegen 53-fachen Missbrauchs schuldig gesprochen – Urteil nicht rechtskräftig.
  • In der Berufung gab er Sex während des Therapieverhältnisses zu, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
  • Die Nebenklage will eine Verurteilung wegen Vergewaltigung erreichen, das OLG Stuttgart prüft die Revision.
  • Unterstützerinnen sammeln via „go fund me“ Geld für Kosten der Betroffenen, Spendenziel sind 10.000 Euro.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Es war ein Verfahren, das bundesweit Aufsehen erregte: Ein Psychiater in Ausbildung wurde in zwei Instanzen des 53-fachen Missbrauchs einer Patientin schuldig gesprochen. Das Tübinger Schöffengericht verhängte zweieinhalb Jahre Gefängnis. In Haft musste der Mann nicht. In der Berufung am Landgericht räumte er Sex während eines Therapieverhältnisses ein. Daraufhin reduzierte das Gericht die Strafe auf ein Jahr und neun Monate und setzte sie Ende November 2025 auf zwei Jahre zur Bewährung aus.

Die Abmilderung des Urteils kritisierte der Anwalt der Betroffenen als „einseitig täterschützend und opferfeindlich“. Rechtskräftig ist das Urteil nicht: Derzeit läuft die Revision der Nebenklage am Oberlandesgericht Stuttgart. Das Opfer und sein Rechtsanwalt Christian Laue wollen, dass der Arzt auch wegen Vergewaltigung verurteilt wird und eine höhere Strafe bekommt. Den ersten sexuellen Kontakt habe sie nicht gewollt und das auch deutlich gesagt, wie die Frau in beiden Verfahren schilderte. Die Glaubwürdigkeitsgutachterin Ursula Gasch hatte die Aussage als „erlebnisbasiert“ eingestuft, das Gericht aber ist überzeugt, dass die Geschädigte nicht geäußert habe, dass sie keinen Sex wollte. Die Beweiswürdigung in diesem Punkt sei mangelhaft, so Laue; es müsse neu verhandelt werden. Eine von der Anklage geforderte Wiedergutmachung von 30.000 Euro an das Opfer lehnten die Richterinnen ab.

Opfer klagt auf Schmerzensgeld

Anfang Mai hat die Betroffene Klage gegen den Arzt beim Tübinger Landgericht eingereicht. Sie fordert eine hohe fünfstellige Summe als Schmerzensgeld. Dafür wurde der Frau auch Prozesskostenhilfe bewilligt, das Gericht sieht also hinreichende Erfolgsaussichten der Klage. Gespräche mit dem Uniklinikum Tübingen über eine Entschädigung stünden ebenfalls noch an, so ihr Rechtsanwalt.

Unterstützerinnen sammeln Geld für Opfer

Die alleinerziehende Mutter von vier Kindern kann aufgrund ihrer Erkrankung nicht arbeiten. Die Anwaltskosten für die Berufungsverhandlung Ende vergangenen Jahres muss sie selbst tragen. Die ehemalige Leiterin des Fachbereichs Schule und Soziales der Stadt Tübingen, Uta Schwarz-Österreicher, findet es empörend, dass die Frau durch die Folgen des Missbrauchs nun hohe Schulden habe. Sie hat einen Spendenaufruf auf der Online-Plattform „go fund me“ gestartet: Dort wird Geld unter dem Titel „Hilfe für ein Missbrauchsopfer“ gesammelt, für die Anwaltskosten, nicht finanzierte Beratungs- und Betreuungskosten und Kinderbetreuung während der Zeit einer ambulanten Therapie. Spendenziel sind 10.000 Euro. Bis Freitag waren 771 Euro eingegangen.

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