Landratsamt Tübingen
: Vor den Bauarbeiten werden Tiere umgesiedelt

Das Landratsamt Tübingen kündigt eine temporäre Vollsperrung der K 6915 zwischen Rottenburg-Oberndorf und Ammerbuch-Poltringen an.
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(red/pm)
Oberndorf
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Die Zauneidechse ist europaweit besonders geschützt.

Thomas Kring

Die Sperrung erfolgt am Mittwoch, 20. August, sowie an vereinzelten Tagen bis 21. September. In Vorbereitung für die im Jahr 2026 geplante grundlegende Sanierung der Kreisstraße 6915 zwischen Rottenburg-Oberndorf und Ammerbuch-Poltringen müssen artenschutzrechtliche Maßnahmen durchgeführt werden. Hierüber informiert das Landratsamt Tübingen.

Besonders geschützte Zauneidechse

Entlang der zu sanierenden Kreisstraße wurde die europaweit besonders geschützte Zauneidechse nachgewiesen. Um diese zu schützen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, müssen die Tiere vor Beginn der Bauarbeiten in ein Ersatzhabitat am Ortseingang von Oberndorf umgesiedelt werden. Das Ersatzhabitat bietet den Zauneidechsen geschützte Lebensbedingungen während der Bauphase.

Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten werden die Tiere wieder in ihren ursprünglichen Lebensraum zurückgebracht. Die erste Umsiedlungsphase endet Mitte September 2025. Eine zweite Phase folgt im Frühjahr 2026. Der Baubeginn ist für Herbst 2026 vorgesehen. Es wird derzeit mit einer Fertigstellung im Frühjahr 2027 gerechnet.

Für die Abfangung der Tiere ist einmal wöchentlich ein Termin vorgesehen, jeweils von etwa 9 bis 14 Uhr, beginnend ab Mittwoch, 20. August. Die weiteren Termine können witterungsbedingt erst kurzfristig bekannt gegeben werden. Es erfolgt eine entsprechende Ausschilderung vor Ort. Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist eine temporäre Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Oberndorf und Poltringen erforderlich.

Umleitung ab Oberndorf bis nach Poltringen

Die Umleitung erfolgt ab Oberndorf über die K 6938 bis Reusten und anschließend über die L 359 nach Poltringen. Die Umleitung besteht in beiden Fahrtrichtungen. Dem ÖPNV wird das Passieren der Straße ermöglicht, so dass hier mit keinen Einschränkungen zu rechnen ist. Für die unvermeidbaren Belastungen und Behinderungen bittet das Landratsamt Tübingen die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

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