Lärmschutz: Ortschaftsrat Talheim fordert Tempo 30

Die Talheimer Ortsdurchfahrt – eng, zugeparkt und stark befahren – ist da Tempo 40 km/h noch zeitgemäß?
Peter Morlok„Es kommt der Tag ….“, prophezeite einst Freddy Quinn und für den Talheimer Christian Mitschke, einem Anwohner der Laurentiusstraße, der seit Jahren nicht müde wurde, auf die teils katastrophale Verkehrssituation in der engen, meist zugeparkten Hauptdurchgangsstraße von Talheim hinzuweisen, kam „der Tag“ am Donnerstag, 24. Juli.
An diesem Abend kam der Ortschaftsrat seinem Wunsch nach, man möge doch endlich durchgehend Tempo 30km/h für diese viel befahrene Straße dem Gemeinderat als Beschlussvorschlag zuschicken.
Doch nicht die von ihm so vehement vorgetragene Gefahrenlage war ausschlaggebend für dieses Vorgehen, sondern die aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplans.
In diesem Plan ist für Talheim vorgesehen, den Abschnitt entlang der K4719 ab Abzweig Martinstraße bis zum Kreisverkehr ganztags auf 30 km/h zu beschränken.
Es geht um gesundheitsgefährdenden Lärm
„Die Lärmbetroffenheiten der Anwohner liegen im gesundheitskritischen Bereich, so dass Maßnahmen ergriffen werden müssen“, machte Ortsvorsteher Anton Ade im Rahmen der jüngsten Ortschaftsratssitzung klar. Er sprach sich in diesem Zusammenhang auch dagegen aus, auf der oben genannten Strecke einen „Tempo-Flickenteppich“, also nur dort zu reduzieren, wo es zwingend sein muss, beziehungsweise wo die Einwohner ein Anrecht darauf haben, durch Beschluss herbeizuführen. „Es geht um gesundheitsgefährdenden Lärm. An der Ortsdurchfahrt gibt es viele „dunkelrote“ geführte Häuser, die stark lärmgefährdet sind. All diese Anwohner haben ein Anrecht auf lärmreduzierte Maßnahmen beziehungsweise Geschwindigkeitsreduzierung“ so der Ortsvorsteher.
Er erklärte weiter, dass die Anwohner zudem ein Anrecht darauf haben, dass eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen wird. Diese Entscheidung wird nach Bewertung der eingehenden Stellungnahmen im Gemeinderat getroffen und muss auf Grundlage vergleichbarer, für alle Stadtteile geltenden Kriterien erfolgen. Sonst wäre die Entscheidung rechtlich nicht haltbar. Aus diesem Grund gibt der Ortschaftsrat Talheim lediglich eine Stellungnahme ab.
Bis man sich hier jedoch auf eine gemeinsame Stellungnahme einigen konnte, war einiges zu klären. Rat Bernd Klink wollte gleich zu Beginn der Diskussion wissen, warum die Martinstraße und die Schietinger Straße in diesem Aktionsplan nicht mit aufgeführt wird.
Anton Ade: „Es geht beim Plan 4 nur um die Ortsdurchfahrten“. Ein weiteres Kriterium, das vom Ortschaftsrat, auf einen Hinweis von Rat Hermann Walz hin bemängelt wurde, das war die Messmethode, die zu diesem Ergebnis der Lärmaktionsmessung führte. „Wir brauchen keine Grundsatzdiskussion führen, denn wir können die Messmethode nicht anzweifeln“, erstickte Ade gleich jede diesbezügliche Diskussion im Keim. „Die Berechnungsmethode ist vorgegeben. Aus dieser Nummer kommen wir nicht raus und das will ich auch nicht“, machte er deutlich und betonte, dass sich hier jetzt eine echte Chance ergibt, für Talheim endlich 30 km/h zu bekommen.
Streit im Ortschaftsrat um Temp 30 oder 40
Nächstes Streitthema war, ob man 40 km/h beibehalten oder tatsächlich auf 30 km/h runtergehen soll. Walz betonte, dass er kein Fan von Tempo 30 sei, und einige Ratsmitglieder schlossen sich dieser Meinung an.
So sieht der Beschlussvorschlag aus
Bevor das Ganze ausartete
, fing Ade sein Gremium wieder ein und machte unmissverständlich klar: Entweder Mehrheitsbeschluss oder Flickenteppich, das ist die Auswahl – Ende!
Letztendlich
einigte man sich auf folgenden, dreiteiligen Beschlussvorschlag:
Der Festsetzung
einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für die Ortsdurchfahrt Talheim wird zugestimmt.
Für den weiteren Verlauf
der K 4719 bis Ortsausgang Richtung Schietingen beziehungsweise Haiterbach wird um Prüfung gebeten, ob aus Sicherheitsgründen Tempo 30 angeordnet werden kann.
Für den weiteren Verlauf
der L 355 bis Ortsausgang Richtung Haiterbach wird um Prüfung gebeten, ob aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden kann.