Jugendgemeinderat Horb: Wer ist jung und will in der Stadt etwas bewegen?

Der Holi-Day mit seinen farbenfrohen Wolken ist das bislang spektakulärste Projekt des Jugendgemeinderats.
Andreas WagnerWer eine der Horber Schulen besucht und Lust hat, die Kommunalpolitik mitzugestalten und auch etwas für die Jugend der Stadt zu erreichen, der kann für einen Sitz im Jugendgemeinderat kandidieren. 2026 findet die Jugendgemeinderatswahl statt – Kandidaten können sich jetzt bewerben.
Im Jahr 2014 wurde der erste Horber Jugendgemeinderat (JGR) gewählt. Vom 16. bis 25. März 2026 steht nun die Wahl des bereits siebten Horber Jugendgemeinderats an.
Die Kandidatur
Zur Kandidatur teilt die Stadt Horb mit: „Alle Jugendlichen, die etwas in Horb bewegen und verändern möchten, Spaß an der Arbeit im Team haben und zwischen 13 und 21 Jahre alt sind, können sich jetzt für den Horber Jugendgemeinderat bewerben.“ Die Bewerbungsfrist für die Wahl des JGR läuft noch bis zum 10. Februar 2026.
Wer also für das Amt des Jugendgemeinderats kandidieren möchte, sollte bis dahin die entsprechenden Bewerbungsunterlagen bei der Geschäftsstelle des JGR in der Stadtverwaltung Horb abgeben oder per E-Mail an jugendgemeinderat@horb.de oder als Nachricht an den Instagram-Account des JGRs unter jgr_horb senden.
Dazu erhalten die Jugendlichen im Laufe des Januars 2026 Post mit Informationen zur Wahl und dem Bewerbungsformular. Weitere Informationen und Formulare sind auch auf der Homepage der Stadt Horb unter www.horb.de/jgr-wahl oder auf Instagram unter jgr_horb abrufbar.
Alle Jugendlichen, die am Stichtag 25. März 2026 schon 13 und noch 21 Jahre alt sind, können Mitglied des Jugendgemeinderats werden. Weitere Voraussetzung für die Wählbarkeit ist, dass man in Horb a. N. oder einem Horber Stadtteil wohnt oder auf eine Horber Schule geht. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Jede Kandidatin und jeder Kandidat sollte in der Bewerbung mit angeben, für welches Thema sie oder er sich als Jugendgemeinderat besonders einsetzen möchte. Das kann eine konkrete Idee, ein bestimmtes Projekt oder einfach der Wunsch sein, etwas für die Jugendlichen in Horb am Neckar zu bewegen.
Die Wahl
Alle JGR-Wahlberechtigten zwischen 13 und 21 Jahren (Stichtag 25. März) mit Wohnsitz in Horb, einem Horber Stadtteil oder die eine Horber Schule besuchen, können vom 16. März bis zum 25. März ihre Stimme abgeben. Die Nationalität spielt dabei keine Rolle. Gewählt wird online. Für die Wahl hat man insgesamt 12 Stimmen. Davon können den einzelnen Bewerbenden je eine, zwei oder maximal drei Stimmen gegeben werden. Man erhält jedoch im März, rechtzeitig vor der Wahl, genaue Informationen per Post zugeschickt.
Die öffentliche Bekanntmachung mit allen Formalitäten zur Wahl des Jugendgemeinderats ist im Amtsblatt der Stadt Horb am Neckar zu finden.