Jetzt geht es doch vor Gericht
: Hochbrücken-Unglück – Kranführer legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Der Kranführer soll den tödlichen Gondelabsturz auf der Horber Hochbrücken-Baustelle verursacht haben. Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Horb hat er nun Einspruch eingelegt.
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(red/pm)
Oberndorf
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Die Baustelle der Hochbrücke kurz nach dem Unglück – der Kranführer legt nun Einspruch gegen Strafbefehl ein. (Archivbild)

Florian Ganswind

Im Fall des tödlichen Arbeitsunfalls auf der Baustelle der Hochbrücke Horb wird es nun doch zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen. Der Kranführer, gegen den das Amtsgericht Horb am Neckar einen Strafbefehl erlassen hat, hat Einspruch eingelegt.

Das teilte das Amtsgericht Horb am Freitag mit.

So geschah das Unglück

Bei dem Unglück am 20. Mai 2025 war eine Arbeitsgondel, die an einem Kran nach oben gezogen wurde, aus einer Höhe von etwa 55 Metern abgestürzt. Drei Arbeiter, die sich in der Gondel befanden, kamen dabei ums Leben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil soll der damals 38-jährige Kranführer den Kran beim Hochziehen der Gondel zu früh zur Seite geschwenkt haben. Dadurch sei das Kranseil mit einem horizontal verlaufenden Sicherungsseil kollidiert. In der Folge sei das Kranseil gerissen und die Gondel abgestürzt.

Amtsgericht hatte Strafbefehl erlassen

Das Amtsgericht Horb hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung erlassen.

Vorgesehen sind eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie eine Geldauflage von 10.000 Euro.

So geht es nun weiter

Mit seinem Einspruch verhindert der Angeklagte nun, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird. Nach Angaben des Amtsgerichts kommt es in solchen Fällen grundsätzlich zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, in der die Vorwürfe erneut geprüft werden.

Ein Termin für die Verhandlung steht bislang noch nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen erst vor wenigen Tagen abgeschlossen. Dabei kamen die Ermittler zu dem Ergebnis, dass technische Mängel am Kran oder an der Gondel als Ursache des Unglücks ausgeschlossen werden können.

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