Horb a. N.: Warum steht Studentenhotel noch nicht?

Die bunten Reste der Schwanen-Scheuer in der Neckarstraße beim Ihlinger Tor. Hier will Mayk Herzog ein Haus mit Studentenappartements bauen. Doch die Stadtverwaltung besteht darauf, ins Erdgeschoss drei Stellplätze für Autos einzubauen.
HoppHorb - Wo einst die Rettenmeiersche Scheuer stand, rechts an der Innenseite des Ihlinger Tors, sollte laut Planung des Eigentümers Mayk Herzog schon längst ein Studentenhotel existieren. Doch noch immer deuten die bunt angestrichenen Mauerreste auf etwas anderes: Wieder Streit zwischen Herzog und dem Rathaus.
Das Rathaus betont, dass es sich als "Bauermöglichungs- und nicht als Bauverhinderungsbehörde" versteht. Der Horber Architekt und Bauherr Mayk Herzog hat allerdings einen anderen Eindruck. Seit nunmehr über 1000 Tagen wartet er auf die Genehmigung der Stadt, 1,5 Millionen Euro in der Kernstadt investieren zu dürfen.
Juli 2012 Herzog zeigt einen Artikel aus dem Schwarzwälder Boten vom 12. Juli. Herzog: "Damals hatte ich den Bauantrag für das Veit-Stoß-Haus gestellt. Es wurde im Städtebau- und Sanierungsausschuss vorgestellt und abgesegnet."
Gut drei Wochen später reichte er auch den Bauantrag für einen Neubau in der Ihlinger Straße 18/2 ein. In beide Gebäude sollten Studentenappartments; laut Herzog ein Gesamt-Investment von 1,5 Millionen Euro.
Dann folgte ein Gespräch im Rathaus im Sommer 2012. Herzog: "Damals traf ich einen Bauamtsmitarbeiter und den Fachbereichsleiter Kronenbitter. Sie sagten mir, dass sie ein mögliches Stellplatzproblem sehen. Bei 17 Wohnungen im Veit-Stoß-Haus seien drei Stellplätze im Untergeschoss möglich. Es sei an mir, diese zu bauen oder nachzuweisen, dass diese technisch nicht machbar oder finanziell eine zu große Belastung seien."
Herzog ließ die Abstände zum Stubenschen Schlösschen gegenüber messen. Zu klein für einen Wendekreis. Weil die Straße abfällt, müssten die drei Garagen jeweils unterschiedliche Einfahrtshöhen haben oder das Gefälle müsste ausgeglichen werden. Außerdem würde der Bau von drei Garagen die Wirtschaftlichkeit des Hauses gefährden.
Herzog: "Seit diesem Schreiben habe ich nichts mehr vom Bauamt gehört. Ich habe gedacht, alles geht seinen Weg."
Juli 2013 Herzogs Bank berechnet dem Investor Bereitstellungszinsen, weil er das Darlehen bis dahin nicht in Anspruch genommen hatte. Daraufhin sprach Herzog im Baurechtsamt vor. Der Bearbeiter sagte ihm, so Herzog: "Wegen der Befreiung von der Stellplatzpflicht muss ich beim Regierungspräsidium nachfragen. Da ist mir der Kragen geplatzt und ich habe schriftlich auf den Bauantrag geschrieben, dass ich ihn zurückziehe. Dann habe ich mich beruhigt und mich mit dem Sachbearbeiter geeinigt, dass wir meinen schriftlichen Rückzug ignorieren." u April 2014 Immer noch nichts passiert. Herzog spricht mit Bürgermeister Jan Zeitler und Wolfgang Kronenbitter. Sinngemäßes Fazit: man will sich um die Sache kümmern.
Oktober 2014 Herzog wieder im Bauamt. Der Bearbeiter, so Herzog, gab ihm zu verstehen: "Ich muss mich noch mal beim Regierungspräsidium kundig machen, wie man das mit den Stellplätzen handhaben kann."
März 2015 Herzog trifft den Sachbearbeiter und Ordnungsamtsleiter Kronenbitter. Das Ergebnis, so Herzog: "Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat geschrieben, dass die Stadt Horb entscheiden könne, wie sie es meine. Kronenbitter besteht auf den drei Garagen. Wenn es sein muss, baue ich die."
Projekt Ihlinger Straße Auch auf dem anderen, ein paar Dutzend Meter weiter Richtung Weststadt gelegenen Baugrundstück in der Neckarstraße läuft nichts. Die Antwort von Baurechtsamtsleiter Kronenbitter, so Herzog: "Die Fläche ist blockiert von den acht Parkplätzen. Ich habe vorgeschlagen, die abzulösen. Dann müsse ein Ablösevertrag im Gemeinderat abgeschlossen werden. Damit war ich einverstanden."
Also bremst anscheinend die Frage der Stellplätze auch dieses Projekt aus. Im Rathaus erklärt man den Konflikt so: Herzog hat in der Ihlinger Straße eine Garage und Stellplätze, die er für sein Gebäude Schwanen (das Haus mit Café Leda und den Skulpturen neben den Resten der Rettenmeierschen Scheuer) ausweisen musste.
Wollte er also in der Ihlinger Straße bauen, müsste er entweder neue Stellplätze für den Schwanen schaffen oder eine Ablösesumme an die Stadt bezahlen.
Erst, wenn das geklärt ist, will sich das Ordnungsamt mit dem Bauantrag Herzogs für die Ihlinger Straße befassen und prüfen, ob dort eine Befreiung von der Stellplatz-Regelung möglich ist.
Horb (jl) - Wolfgang Kronenbitter, Fachbereichsleiter Recht und Ordnung, weist Herzogs Vorwürfe zurück. Er schildert den Verlauf der Genehmigung so: "Für den Neubau von 17 Wohneinheiten auf dem Grundstück Neckarstraße 78 (ehemalige Schwanenscheuer, Anm. d. Red.) wurde ein Bauantrag im Juni 2012 eingereicht, im Juli 2013 zurückgezogen und im Oktober 2014 die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Für die 17 Wohneinheiten ist bisher nicht ein Stellplatz nachgewiesen worden.
Die Baurechtsbehörde hat Mayk Herzog wiederholt darauf hingewiesen, dass auf dem Baugrundstück anstatt der vorgesehenen drei Wohnungen im Erdgeschoss drei Stellplätze hergestellt werden könnten. Dies bedeutet, dass zumindest drei Stellplätze unseres Erachtens möglich und zumutbar sind. Insoweit kann die Baurechtsbehörde auch nicht, wie von Mayk Herzog gewollt, auf alle notwendigen Kfz-Stellplätze verzichten und die beantragte Baugenehmigung erteilen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nach summarischer Prüfung diese Auffassung geteilt. Mayk Herzog wurde eine Möglichkeit aufgezeigt, unter welcher Voraussetzung eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
Damit sind wir auch unserem Anspruch gerecht geworden, dass wir eine Baugenehmigungsbehörde und keine Bauverhinderungsbehörde sein wollen." Und warum ist bei dem Bauvorhaben in der Ihlinger Straße nichts passiert?
Kronenbitter schreibt: "Auf dem Grundstück Ihlinger Straße 18/1 (Flst. Nr. 4102 und 4102/1) wurde für die Errichtung einer Einzelgarage und sechs Doppelparkern am 2. März 2005 ein Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Die Baurechtsbehörde hat die erforderliche Bestätigung über die Vollständigkeit der Bauvorlagen am 11. März 2005 und am 13. Juni 2005 die notwendigen Befreiungen erteilt. Damit hätte Herr Herzog aufgrund der baurechtlichen Vorschriften die Einzelgarage und die sechs Doppelparker erstellen können, was bisher nicht erfolgt ist."
