Höhere Kosten: Die Hundesteuer in Rottenburg steigt

Ganz gewiss keine Hundesteuer wird für diese niedlichen Plüschhundchen fällig – sie sind zudem alle brav angeleint, was innerhalb der Stadtgrenzen und auch in den Teilorten – so eingefordert wird.
Angela BaumWie Kämmerer Berthold Meßmer im Verwaltungsausschuss erklärte, soll die Erhebung noch in diesem Jahr starten. „Etwa zehn Prozent der Hunde in Rottenburg und den Teilorten sind bislang nicht angemeldet“, so Meßmer.
Mitarbeiter der beauftragten Firma werden daher in den kommenden Monaten alle Haushalte persönlich aufsuchen, um die vorhandenen Hunde zu erfassen. Dabei wird überprüft, ob die Tiere ordnungsgemäß angemeldet sind.
Auch Halter, deren Hunde bereits registriert sind, müssen mit einem kurzen Besuch rechnen. Meist genügt ein Blick auf die Hundesteuermarke, dann ziehen die Mitarbeiter weiter. Ziel der Maßnahme ist es, die Steuergerechtigkeit sicherzustellen und zusätzliche Einnahmen für die Stadtkasse zu erzielen. Rund 20.000 Euro erwartet die Verwaltung .
Steuererhöhung beschlossen
Parallel dazu werden die Steuersätze für Hunde angehoben. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Jahressteuer für den ersten „normalen“ Hund von derzeit 132 auf 144 Euro. Für jeden weiteren Hund müssen künftig 288 Euro statt bislang 264 Euro gezahlt werden.
Besonders deutlich fällt die Erhöhung bei gefährlichen Hunden: Für sie steigt die Steuer von 660 auf 720 Euro pro Jahr. Werden mehrere dieser Hunde gehalten, erhöht sich der Satz von 1320 auf 1440 Euro je Tier. Laut Meßmer wird dadurch das Hundesteueraufkommen um weitere 24.000 Euro pro Jahr steigen. Derzeit sind im Stadtgebiet 1685 Ersthunde, 150 Zweithunde, sieben Kampfhunde und zwei Kampfhund-Zweithunde gemeldet.
Welche Tiere als gefährlich oder Kampfhunde gelten, richtet sich nach den Paragrafen 1 und 2 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum über das Halten gefährlicher Hunde. Die Entscheidungen der Ortspolizeibehörde über die Einstufung eines Hundes sind für die Steuerfestsetzung verbindlich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Stadt Hunde von der Steuer befreien oder Ermäßigungen gewähren. Steuerfrei sind beispielsweise Hunde, die dem Schutz oder der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“.
Auch Rettungshunde, die eine anerkannte Prüfung erfolgreich absolviert haben, sind befreit, ebenso Therapiehunde, die regelmäßig in sozialen Einrichtungen eingesetzt werden. Gleiches gilt für Hunde, die als Kadaver-Suchhunde zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zertifiziert sind. Hier verlangt die Stadt eine jährliche Bescheinigung über die Einsatzbereitschaft.
Zudem können Hunde jagdberechtigter Personen, Wildtierschützer und anerkannter Nachsucheführer steuerbefreit werden, sofern die jagdliche Brauchbarkeit nachgewiesen wird. Die Steuerbefreiung endet mit Ablauf des Jahresjagdscheins. Auch Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich eingesetzt werden, können auf Antrag steuerbefreit werden.
Eine halbe Steuerbefreiung wird für Hunde gewährt, die die Schutzhundeprüfung III oder die Rettungshunde-Tauglichkeitsprüfung bestanden haben.
Für alle Hunde gibt es eine Pflicht zur Anmeldung
Die Hundesteuer wird für Tiere ab einem Alter von über drei Monaten fällig. Wer einen Hund hält, ohne ihn anzumelden, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Mit der geplanten Hundebestandsaufnahme und den neuen Steuersätzen will die Stadtverwaltung die Einnahmesituation verbessern und sicherstellen, dass alle Hundehalter gleichermaßen zur Kasse gebeten werden.