Hochbrücken-Unglück in Horb
: Drei tote Arbeiter – Staatsanwaltschaft macht Kranführer verantwortlich

Drei Bauarbeiter verloren beim Gondelabsturz an der Horber Hochbrücke ihr Leben. Jetzt liegt das Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen vor.
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(red/pm)
Oberndorf

Das abgerissene Stahlseil nach dem tragischen Unglück an der Hochbrücke in Horb – nun ist klar, wie es dazu kam. (Archivbild)

Heidepriem

Mehr als ein Jahr nach dem tödlichen Gondelabsturz auf der Horber Hochbrücken-Baustelle haben Staatsanwaltschaft und Gutachter ihre Ermittlungen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Rottweil macht menschliches Versagen für das Unglück verantwortlich und hat gegen den Kranführer einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen beantragt.

Bei dem Arbeitsunfall am 20. Mai 2025 waren drei Bauarbeiter im Alter zwischen 40 und 46 Jahren ums Leben gekommen. Die Männer befanden sich in einer Personen-Transportgondel, die an einem Kranseil hing und zu einer Arbeitsplattform in rund 60 Metern Höhe befördert werden sollte.

So soll es zum Unglück gekommen sein Nach den Ermittlungen stand die Gondel zunächst zwischen einem bereits errichteten Brückenpfeiler und einem Arbeitsgerüst. Zwischen beiden Bauwerken waren bereits seit mehreren Wochen Stahlseile gespannt, die das Gerüst gegen Schwanken und Umkippen sichern sollten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kranführer vor, während des Hubvorgangs zu früh einen leichten Rechtsschwenk ausgeführt zu haben. Dabei habe er eines der horizontal verlaufenden Sicherungsseile übersehen.

Kurz vor Erreichen der Arbeitsplattform kollidierte das Kranseil, an dem die Gondel hing, mit dem Sicherungsseil. Durch die weiterhin laufende Aufwärtsbewegung entstanden nach Angaben der Staatsanwaltschaft starke Kräfte. Zunächst gerieten Gondel und Kran ins Schwanken. Anschließend riss das Kranseil innerhalb kürzester Zeit. Die Gondel stürzte ab.

Bereits kurz nach dem Unglück hatten die Ermittler vermutet, dass sich das Kranseil an einem quer verlaufenden Sicherungsseil verfangen haben könnte. Diese Annahme hat sich nun bestätigt.

Technische Mängel ausgeschlossen Ein technischer Defekt war nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht Ursache des Unglücks. Die umfangreichen Gutachten hätten ergeben, dass technische Mängel am Kran oder an den eingesetzten Geräten ausgeschlossen werden können.

Damit konzentrierten sich die Ermittlungen auf den Ablauf des Hubvorgangs.

Strafbefehl bereits erlassen Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Horb den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Zudem soll der Kranführer eine Geldauflage im niedrigen fünfstelligen Bereich zahlen.

Das Amtsgericht Horb hat den Strafbefehl inzwischen erlassen.

Der Beschuldigte kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Geschieht dies nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Legt er Einspruch ein, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht.

Große Betroffenheit in Horb Der Gondelabsturz hatte weit über Horb hinaus für Entsetzen gesorgt. Zwei der Opfer stammten aus Polen, ein Mann aus Deutschland. Tausende Menschen verfolgten damals die Berichterstattung über das Unglück auf der Baustelle der neuen Neckartalbrücke.

Zum ersten Jahrestag des Unglücks wurde in der Nähe der Unfallstelle eine Gedenktafel aufgestellt. Zudem hatten Bürger nach dem Absturz mehr als 38.000 Euro für die Hinterbliebenen der Opfer gespendet.

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