Gemeinderat Waldachtal
: Vier Gebäude von Erschließungsgebühren befreit

Erneut befasste sich der Gemeinderat am vergangenen Dienstag in öffentlicher Sitzung mit dem Ausbau des Teilstücks der Heufeldstraße in Waldachtal-Lützenhardt.
Von
Andreas Wagner
Oberndorf
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Die Heufeldstraße in Lützenhardt muss dringend saniert werden. Ärger gibt es um die Kosten für Hausbesitzer.

WAGNER Foto-Media

Nicht nur die Straße, sondern auch die Kanal- und Wasserleitung in diesem Bereich sind sanierungsbedürftig, weshalb die Gemeinde ein betroffenes Teilstück der Straße erneuern muss.

Beitragsrechtlich sei dieser Bereich der Straße nicht endgültig hergestellt, womit nach einem erfolgten Ausbau Erschließungsbeiträge von Anwohnern fällig werden. Die Betroffenen protestierten bereits im April 2024 gegen die geschätzten Kosten, die sich damals zwischen 4000 bis 44.000 Euro beliefen.

Nun soll durch eine Abschnittsbildung in der Straße ein Bauabschnitt auf Grundlage von Plänen des Ingenieurbüros Kirn festgelegt werden. Aus den Reihen der anwesenden Einwohner wurde von Anja Legras-Schray der Verdacht geäußert, dass die Abschnittsbildung ein Vorfinanzierungsinstrument zur Abrechnung sei.

Bürgermeisterin Annick Grassi verneinte dies nicht. Zwingend notwendig sei es zu diesem Zwecke jedoch nicht. Wie Haupt- und Bauverwaltungsamtsleiterin Heike Finkbeiner mitteilte, gelte ein kleiner Bereich im östlichen Teil als endgültig hergestellte Straße.

Laut der Verwaltung liegen die ersten vier Gebäude – von der Maierhofstraße betrachtet – im historischen Bereich der Heufeldstraße. Diese Gebäude seien in den historischen Flurkarten Württembergs verzeichnet und deshalb, nach Abstimmung mit der Rechtsaufsicht, von einer Beitragspflicht ausgenommen. Der historische Bereich der Heufeldstraße werde dennoch in den geplanten Bauabschnitt einbezogen.

Der Bebauungsplan „Oberes Heufeld“ schreibt einen einseitigen Gehweg vor. Aufgrund der bestehenden Bebauung entlang der Heufeldstraße sei der Ausbau technisch sehr aufwendig und ein Grunderwerb erforderlich gewesen. Auf die Umsetzung sei daher im Interesse der Grundstückseigentümer verzichtet worden.

Lützenhardts Ortschaftsrat Hardy Schweizer stellte in Frage, warum der Ortschaftsrat Lützenhardt zu dem Tagesordnungspunkt nicht zuvor gehört wurde. Grassi begründete dies damit, dass dies in den zum Geschäft der laufenden Verwaltung gehöre und daher ein Empfehlungsbeschluss nicht notwendig sei.

In der Abstimmung enthielten sich vier Räte ihrer Stimme, während zwei Personen dagegen stimmten. 13 Mitglieder stimmten der Abschnittsbildung und dem planunterschreitenden Ausbau der Straße zu.

Ärger in der Bürgerfragestunde

Achim Müller wandte sich im Rahmen der Bürgerfragestunde
an das Gremium. Er monierte neben der Erhöhung der Hebesätze in der Grundsteuer die Ausweisung einer benachbarten Grünfläche als Bauerwartungsland. Auf die Besitzerin des Grundstücks würden Erschließungskosten von 23.000 Euro zukommen, obwohl auf dieser kleinen Fläche niemals ein Haus errichtet werden könne, da sein angrenzendes Haus dadurch vom Hochwasser gefährdet sei.

Grassi machte Müller mehrmals darauf aufmerksam
, dass die Bürgerfragestunde lediglich für Fragestellungen gedacht sei und nicht zur Diskussion. Mehrmals entgegnete der Einwohner, dass er gleich zu seiner Frage komme. Anschließend sprach er persönlich Franz Schweizer im Gremium an und warf dem Gremium unter anderem vor, dass dieses ohne Fingerspitzengefühl die Hebesätze drastisch angehoben habe.

Letztlich wurde Grassi bestimmend
und entzog Müller das Wort, da dieser bis dato keine Frage formulierte. Schweizer nahm anschließend zu dem Vorwurf Stellung, dass das Gremium die Hebesätze abgenickt habe. Mathematisch sei die Anpassung der Hebesätze aufgrund der Grundsteuerreform nicht mit den früheren Sätzen vergleichbar. Des Weiteren habe das Gremium selbst Anträge eingebracht, die von dem Beschlussvorschlag der Verwaltung abgewichen sind. „Das Gremium hat es sich bei Gott nicht einfach gemacht“, verdeutlichte Schweizer.

Die anwesenden Einwohner
zeigten sich skeptisch, ob die Abschnittsbildung auch rechtlich möglich sei. „Wir haben das mit der Rechtsaufsicht geprüft“, so Grassi.

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