SB+SB+Urteil am Landgericht Hechingen
: Warum von Tötungsvorsatz nicht die Rede sein kann

Die Vollmacht galt trotz Scheidung auch weiterhin. Das Schwurgericht folgte dem Antrag der Verteidigung.
Von
Gert Ungureanu
Oberndorf
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Blick in den Gang einer Intensivstation: Dass er nun im Gericht sitzen könne, grenze an ein „medizinisches Wunder“, sagte das 50-jährige Unfallopfer.

Fabian Strauch/dpa/Fabian Strauch