Ortschaftsrat Bisingen-Zimmern
: Konstituierende Sitzung ist ungültig

Der Ortschaftsrat Zimmern muss die erste Sitzung nach der Kommunalwahl wiederholen. Grund dafür ist ein formeller Fehler.
Von
Alexander Kauffmann
Oberndorf
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Die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrats Zimmern muss wiederholt werden.

Kauffmann

Die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrats Zimmern, die am Dienstag dieser Woche stattfand, muss wiederholt werden.

Grund dafür ist ein „Formfehler im Hinblick auf die Einladung zur konstituierenden Sitzung“, schreibt die Gemeinde in einer Pressemitteilung dazu.

Bekanntmachung auf Internetseite genügt nicht

Demnach muss die Einladung ortsüblich bekanntgemacht werden. Und dafür ist eine Veröffentlichung im Amtsblatt nötig.

Die bloße Ankündigung der Sitzung in dem amtlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite der Gemeinde genügt dafür nicht.

Wahl zum Ortsvorsteher muss wiederholt werden

Der neue Termin zur Konstituierung des Zimmerner Ortschaftsrats wird auf Montag, 16. September, angesetzt. Dabei muss die Sitzung vom Dienstag, 3. September, wiederholt werden, samt Wahlen von Ortsvorsteher, seiner Stellvertreter und Schriftführer.

Bereits Anfang der Woche war bekanntgeworden dass auch der Ortschaftsrat Burladingen-Ringingen die konstituierende Sitzung wiederholen muss. In diesem Fall ebenfalls, weil die Ankündigung im Amtsblatt nicht veröffentlicht worden war.

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