„Negative Folgen“ in Hechingen: Anwohner müssen Bewuchs zurückschneiden

Die Grafik zeigt wie Anrainer den Bewuchs zurückschneiden müssen.
StadtDie Stadt Hechingen fordert Anrainer öffentlicher Straßen und Wege auf, diese von Bewuchs frei zu halten. In einer Pressemitteilung heißt es dazu: „Die Stadt Hechingen erinnert aus aktuellem Anlass Straßenanlieger daran, dass das sogenannte Lichtraumprofil des Straßen- und Gehwegbereichs vom Bewuchs frei zu halten ist.“
Mit dem Beginn der Vegetationsphase geschehe dies allerdings regelmäßig, mit der „negativen Folgen für die Übersicht aller Verkehrsteilnehmer“.
4,5 Meter und 2,5 Meter
In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Grundstückseigentümer sollten deshalb entsprechend zur Heckenschere und zur Säge greifen. Über dem Straßenraum selbst muss, wie in der Grafik dargestellt, eine Höhe von 4,5 Metern frei gehalten werden, über den Gehwegen von 2,5 Metern.“
Zurückschneiden, aber nicht zu viel
„Ein Formschnitt darf das ganze Jahr über gemacht werden“, erklärt demnach Silvana Koch, beim Betriebshof zuständig für Park und Garten.
Sprich: Ein normales Zurückstutzen auf das Niveau vor der Vegetationsphase ist kein Problem, trotzdem gelte es, auf mögliche Vogelbruten zu achten. Anders, wenn zur Herstellung des freien Lichtraumprofils Bäume oder Sträucher auf den Stock gesetzt werden müssen. Das ist aus Gründen des Tierschutzes nur von Oktober bis Februar erlaubt.