Windräder in Seewald
: Die Sorge: Besenfeld könnte eingekesselt werden

Erweiterte Stellungnahme zum Teilregionalplan: Der Gemeinderat Seewald befürchtet nach wie vor Beeinträchtigungen durch die Ausweisung von Windenergieflächen.
Von
Sabine Stadler
Oberndorf
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Für die Windenergieplanung in der Region Nordschwarzwald hat Seewald bereits große Flächenbeiträge geleistet. (Symbolfoto)

Thomas Fritsch

Mit der zweiten Offenlegung des Teilregionalplans Windenergie nahm der Regionalverband Nordschwarzwald keine wesentlichen Änderungen an den betroffenen Vorranggebieten vor.

Deshalb steht die Gemeinde Seewald weiterhin zu der formulierten Position in ihrer ersten Stellungnahme. Diese wird nun, nachdem der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich zugestimmt hat, in einer weiteren Stellungnahme um einige Punkte ergänzt.

Konkret soll das mit WF1 bezeichnete Vorranggebiet nicht weiter ausgedehnt werden, da dies erhebliche Auswirkungen auf die Ortsteile und die Landschaft habe. Im Hinblick auf bereits erhebliche Flächenbeiträge Seewalds in der Windenergieplanung betrachtet die Gemeinde eine Erweiterung des Gebiets als „nicht nachvollziehbar“.

Vorranggebiet im Norden „nicht akzeptabel“

Die Gemeinde weist in ihrer Stellungnahme auch darauf hin, das Vorranggebiet mit der Bezeichnung WC23 bis zu den Flurstücken 385/5 und 350 auf der Gemarkung Hochdorf sowohl südlich als auch nördlich auszudehnen. Begründet wird dies mit einer effizienten Flächenbündelung in Zusammenhang mit dem Repowering des Windparks Nordschwarzwald.

Nicht akzeptabel wäre für die Gemeinde das geplante Vorranggebiet im Norden von Seewald, da dies zu einer Einkesselung Besenfelds führe und eine Belastung von über 180 Grad verursachen würde.

Sichtbeeinträchtigung für Besenfeld

Auch gegenüber dem Verband Region Karlsruhe wird die Gemeinde Seewald eine Stellungnahme abgeben, der der Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich zustimmte. Kategorisch abgelehnt wird darin die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Vorranggebiet mit der Bezeichnung WE46, das nördlich an das Gemeindegebiet angrenzt. Es liegt unterhalb von Forbach und führe zu einer erheblichen Sichtbeeinträchtigung für den Ortsteil Besenfeld. Zusammen mit den bereits bestehenden Windparks ergibt sich eine Sichtbeeinträchtigung in einem Winkel von über 180 Grad.

Die kumulative Belastung durch den bereits genehmigten und im Bau befindlichen Windpark Seewald im Westen und den im Osten bereits bestehenden Windpark Nordschwarzwald, bei dem aktuell ein Repowering-Verfahren läuft, ist bereits jetzt schon erheblich. Deshalb lehnt die Gemeinde die Ausweisung dieses Vorranggebiets ab.

Gleichzeitig werde mit der gemeindlichen Stellungnahme auf die Gefahren einer regionalen Überlastung und einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Landschaftsbilds sowie der Lebensqualität der betroffenen Ortsteile hingewiesen.

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