Umstrittener Funkmast in Aach: Dornstetter Gemeinderat lehnt Vorhaben immer noch ab

Auch der Funkmast in der Dietersweiler Straße war umstritten. (Archivfoto)
SeyboldZum zweiten Mal innerhalb von knapp drei Jahren hat der Dornstetter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Neubau einer Funkübertragungsstelle im Gewann Aucht, Flurstücksnummer 782, auf Gemarkung Aach mehrheitlich abgelehnt.
Die Stadt wolle, so führte Bürgermeister Bernhard Haas aus, noch einmal auf den Betreiber dieser Anlage wie auch auf einen anderen, der ganz in der Nähe ebenfalls eine errichten will, zugehen. Man sei sich vor Ort nämlich einig, wenn, dann nur einen Funkmast in diesem Gebiet haben zu wollen.
Zum Hintergrund: Genau wie jetzt, hatte der Gemeinderat im März 2022 dem Vorhaben im Gewann Aucht das Einvernehmen versagt. Zuvor hatte sich bereits der Ortschaftsrat Aach in einem Empfehlungsbeschluss gegen die Pläne ausgesprochen.
50 Meter Höhe
Für einen weiteren Funkmast, unweit vom dem geplanten gelegen, hatte der Gemeinderat davor im Juli 2021 sein Okay gegeben. Dabei handelt es sich um den Mobilfunkstandort „Herrengarten“ im Stadtteil Aach. Ein Pachtvertrag mit der Firma Vantage-Tower – dahinter steht der Mobilfunkanbieter Vodafone – wurde damals abgeschlossen.
Das jetzt behandelte Baugrundstück im Gewann Aucht liegt direkt an der Gemarkungsgrenze zu Dietersweiler. Das Bauvorhaben sieht den Neubau eines rund 50 Meter hohen Schleuderbetonmasts mit zwei Plattformen sowie Outdoortechnik auf einer Fundamentplatte vor.
Erneut eingereicht
Bürgermeister Haas hatte bereits vor drei Jahren betont, dass sich noch zeigen werde, wie der Gemeindeverwaltungsverband reagiere. Der Bauantrag aus dem Jahr 2022 für das Gebiet Aucht war, so hieß es jetzt in der Sitzung, dann zurückgezogen worden.
Nun sei dieses Vorhaben zum Neubau eines 49,93 Meter hohen Schleuderbetonmasts mit zwei Plattformen sowie Systemtechnik auf Fertigteilfundament erneut eingereicht und eine Baugenehmigung beantragt worden. In den Bauvorlagen werde darauf hingewiesen, dass der landschaftspflegerische Begleitplan samt eventuell erforderlicher Kompensationsmaßnahmen derzeit durch ein Fachbüro erstellt werde. Eine Standortbescheinigung, so heiße es seitens der Baurechtsbehörde, sei erst vor Baufreigabe vorzulegen.
Kritikpunkte bleiben
Haas meinte jetzt, dass man im Rathaus nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde der Ansicht sei, dass der nun neu vorliegende Bauantrag nahezu identisch sei mit dem von 2022. Die damaligen Kritikpunkte bestünden nach wie vor. Im März 2022 hatte Hauptamtsleiter Oliver Zwecker diese detailliert im Ratsgremium erläutert. Zusammengefasst war man damals zu dem Schluss gelangt, dass dem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstünden.