Strom und Erdgas
: Seewald schließt sich europaweiten Ausschreibungen an

Die Gemeinde Seewald schließt sich der europaweiten Bündelausschreibungen für Erdgas- und Strombedarf an. Was das für die Gemeinde bedeutet.
Von
Sabine Stadler
Oberndorf
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Die Gemeinde Seewald will an europaweiten Bündelausschreibungen sowohl für den Erdgas- als auch für den Strombedarf 2027 bis 2029 teilnehmen.

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Der Gemeinderat Seewald beschloss in seiner jüngsten Sitzung sowohl für den Erdgas- als auch für den Strombedarf 2027 bis 2029 an europaweiten Bündelausschreibungen teilzunehmen.

Die gemeinsame Ausschreibung der Erdgas- und Stromlieferung wurde der Kommune durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren angeboten.

Gt-service führt die europaweiten Ausschreibungen nach den Vorgaben der Vergabeverordnung im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Am 1. Januar 2027 beginnt die Stromlieferung und endet am 31. Dezember 2029. Die Erdgaslieferung beginnt am selben Tag und endet am 1. Januar 2030.

Die Rahmenbedingungen

Das Gremium legte für die Bündelausschreibungen – durchgeführt als dynamisches Beschaffungssystem – folgende Qualitäten fest: Beim Erdgas sollen alle Abnahmestellen mit einem Anteil von zehn Prozent Bio-Erdgas versorgt werden. Strom soll zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien ohne Neuanlagenquote nach dem sogenannten Händlermodell beschafft werden.

Die Beteiligung an der Bündelausschreibung für die Erdgaslieferung beschloss der Gemeinderat Seewald einstimmig, bei der Stromlieferung wurde der Beschluss mit einer Gegenstimme gefasst. Die Ausschreibung zuzüglich Netznutzung erfolgt in Form einer sogenannten „strukturierten Beschaffung“, wonach die Preise der Liefermengen für die feste Vertragslaufzeit nicht zu einem Stichtag gebildet werden.

Preisrisiken minimieren

Als Vertragsmenge in Kilowattstunden wird die Summe der jährlich prognostizierten Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen verstanden und zugrunde gelegt. Dabei gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung. Die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an mehreren Stichtagen.

Hierdurch soll das Risiko der Preisbildung an einem einzigen Stichtag in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld vermindert werden. Jedes Lieferjahr wird separat bepreist, so zu lesen in der Ausschreibungskonzeption der Dienstleistungsgesellschaft Gt-service. Mit der Teilnahme an den Bündelausschreibungen übernimmt der Aufsichtsrat von Gt-service die Zuschlagserteilung für das wirtschaftlichste Angebot stellvertretend für die teilnehmenden Kommunen.

Einmaliges Teilnahmeentgelt

Für die Bündelausschreibung Erdgas zahlen die Kommunen ein einmaliges Teilnahmeentgelt von 290 Euro, sowie 39 Euro pro Abnahmestelle zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei der Bündelausschreibung Strom wird ein einmaliges Teilnahmeentgelt in Höhe von 30 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Abnahmestelle, mindestens jedoch 170 Euro zur Deckung der Verwaltungskosten fällig.

Die gefassten Beschlüsse bevollmächtigen die Verwaltung die Gt-service mit den beiden Ausschreibungen zu beauftragen, den Aufsichtsrat mit der Entscheidung über den Zuschlag zu bevollmächtigen und diesen zu erteilen. Zudem verpflichtet sich die Gemeinde, die Ergebnisse der Ausschreibung für sich verbindlich anzuerkennen. Außerdem verpflichtet sich die Gemeinde zur Abnahme von Strom und Erdgas für die vertraglich vereinbarte Laufzeit von dem oder den Lieferanten, die den Zuschlag erhalten.

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