Schwer kranker Hund in Freudenstadt
: Welche Schuld trifft die Besitzerin? Tierheim und Veterinäramt sind sich uneinig

Statt Fell wuchern Pilze auf Pablos Haut. Seit Wochen kümmert sich das Tierheim in Freudenstadt um ihn. Dabei widersprechen sich das Tierheim und das Veterinäramt in vielem.
Von
Louisa Speicher
Kreis Freudenstadt
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Pablo hat kein Fell mehr. Stattdessen breiten sich Bakterien und Pilze auf ihm aus.

Pablo hat kein Fell mehr. Stattdessen breiten sich Bakterien und Pilze auf ihm aus.

Tamara Beck
  • Schwer kranker Hund Pablo im Kreistierheim Freudenstadt – Haut von Pilzen und Bakterien befallen.
  • Tierheim und Veterinäramt widersprechen sich zur Verantwortung der Besitzerin.
  • Tierheim: Medikamente und Futter wohl abgesetzt, alte Mittel wurden bei Abgabe mitgegeben.
  • Veterinäramt: Dauerbehandlung belegt, Medikamente bis zur Abgabe täglich verabreicht.
  • Tierhaltungsverbot laut Amt unverhältnismäßig, Tierheim will der Besitzerin kein Tier mehr vermitteln.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Pablo wurde vor sechs Wochen von den Leiterinnen des Kreistierheims in Freudenstadt gerettet - seither kämpft der Hund Tag für Tag ums Überleben. Wo Fell sein sollte, ist er von Pilze und Bakterien befallen. Am ganzen Körper.

Dabei haben die Leiterinnen des Kreistierheims und die zuständigen Mitarbeiterinnen des Veterinär- und Verbraucherschutzamts in Freudenstadt unterschiedliche Auffassungen davon, wie es dazu kommen konnte. Unsere Redaktion hat sowohl das Tierheim als auch das Veterinäramt konfrontiert - wie sich herausstellt, widersprechen sich einige ihrer Aussagen.

Seit Jahren auf Medikamente angewiesen

Für Tamara Beck, Leiterin des Kreistierheims, steht fest: Die Besitzerin muss sich darüber bewusst gewesen sein, dass ihr Hund leidet. Das sagt sie mehrfach im Gespräch mit unserer Redaktion. Beck war am 21. Mai, als Pablo seiner Besitzerin weggenommen wurde, selbst dabei.

Sowohl das Tierheim als auch das Veterinäramt bestätigen, dass Pablo seit mehreren Jahren auf Cortison angewiesen ist. Durch sein sehr helles Fell sei er eher anfällig für Krankheiten und Allergien: von verschiedenen Milbenallergien bis hin zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Die Besitzerin habe dem Hund der Rasse Dogo Argentino zunächst die notwendigen Medikamente gegeben.

Ab einem Punkt haben sich laut Beck die Lebensumstände der Frau geändert - und damit auch ihre Ressourcen und Prioritäten für den Hund. Denn: Pablo sei sein Cortison gestrichen worden und auch das Futter sei reduziert worden, vermutet Beck angesichts seines extrem dürren Körpers. Laut Beck hat die Besitzerin bei dem Besuch der Tierheimleiterinnen sogar noch alte Medikamente mitgegeben, weil sie diese Pablo nicht mehr verabreicht habe, schildert die Leiterin.

Pablo habe auf Foto anders ausgehen

Das Veterinäramt widerspricht den Vorwürfen, die das Tierheim gegen die Hundehalterin erhebt. Pablo sei laut Unterlagen in Dauerbehandlung gewesen, zuletzt seien Belegen zufolge im April 2026 Medikamente für ihn abgeholt worden. Außerdem sagt das Amt in einem Statement: „Bei der Behandlung von chronischen Erkrankungen ist grundsätzlich ein größeres Untersuchungsintervall möglich, sofern eine regelmäßige Medikation sichergestellt ist.“ Die Medikamente seien bis zum Tag der Abgabe des Hundes täglich verabreicht worden, heißt es weiter.

Müsste Pablo, wenn er bis zum Tag der Abgabe die Medikamente verbreicht bekommen hätte, aber nicht aussehen wie immer - mit Fell statt Bakterien und Pilzen? Zu dem optischen Zustand des Dogo Argentino sagt das Veterinäramt, dass ihnen ein Foto vorliege, „auf dem sich die Haut des Hundes bei Ankunft im Tierheim nicht so stark gerötet darstellte“, schreibt die Behörde in einer Stellungnahme.

Tierhaltungsverbot - ja oder nein?

Zu der Frage, ob das Veterinär- und Verbraucherschutzamt ein Tierhaltungsverbot für die Besitzerin plant, bezieht sich das Amt auf weitere Tiere, die die Besitzerin hält. „Die Haltung der übrigen Tiere wurde in der darauffolgenden Woche vollumfänglich vor Ort kontrolliert. Die vorgefundenen Haltungsumstände für die anderen im Haushalt gehaltenen Tiere entsprachen dabei weitgehend den geforderten Ansprüchen an eine tiergerechte Unterbringung“, schreibt die Behörde.

Die Besitzerin habe bei der Kontrolle eingeräumt, dass sie die fortschreitende Verschlechterung des Gesundheitszustands von Pablo falsch eingeschätzt habe. Außerdem habe sie sich sofort bereit erklärt, auch den erst kürzlich übernommenen zweiten Hund an den Vorbesitzer zurückzugeben, so das Amt.

Abschließend schrieb das Veterinäramt zum Tierhaltungsverbot: „Aufgrund der Gesamtumstände und der Tatsache, dass sich der Hund während der gesamten Zeit, die er in der Familie lebte, in tierärztlicher Behandlung befand, wird ein grundsätzliches Tierhaltungsverbot als unverhältnismäßig angesehen.“

Tamara Beck vom Kreistierheim teilt dazu eine andere Meinung: „Welcher Arzt hätte zugelassen, dass ein Hund so aussieht? Auch wenn wir kein Tierhaltungsverbot vergeben dürfen, wir werden der Besitzerin kein Tier mehr vermitteln.“

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