Jubilar aus Freudenstadt
: Helmut Grandpré feiert 90. Geburtstag

Getreu dem Motto „Dort arbeiten, wo andere Urlaub machen“, fand der gebürtige Kölner in Freudenstadt einst seine neue Heimat.
Von
Lothar Schwark
Oberndorf
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Der Jubilar Helmut Grandpré mit Andreas Ammer.

Lothar Schwark

Helmut Grandpré wurde am 17. Juli 1935 in Köln geboren. Dort erlebte er auch die Kriegswirren, wurde Zeuge von Luftangriffen der Alliierten, bevor ihn schließlich sein Onkel mit einem Lastwagen aus der Stadt evakuierte.

Zur neuen Heimat wurden ihm, seinen beiden Brüdern und der Mutter Hennef im Rhein-Sieg-Kreis. „Dort konnte ich endlich wieder schlafen“, erinnert er sich. In Hennef besuchte Grandpré die Schule und erlernte den Beruf des Schriftsetzers. „Auch mein Vater, der nur 49 Jahre alt wurde, übte den Beruf des Schriftsetzer aus“ blickt der Jubilar zurück.

Zu Schlott Tiefdruck gewechselt

Grandpré arbeitete in Köln und auch beim Generalanzeiger in Bonn, bevor er sich 1972 dazu entschloss, dort zu arbeiten, „wo andere Urlaub machen“. Schlott Tiefdruck in Freudenstadt wurde daraufhin zur neuen beruflichen Heimat. Bis zum Renteneintritt blieb Grandpré dem Unternehmen treu. Lange war er gewerkschaftlicher Vertrauensmann der Firma, zum Schluss Betriebsratsvorsitzender.

Mit Ehefrau Ingeborg feierte er 2024 noch Goldene Hochzeit. Das Paar hat einen gemeinsamen Sohn, der mit dem Enkel am Bodensee lebt.

Im Februar starb Ingeborg Grandpré, ein schmerzlicher Einschnitt für den Jubilar. Gerne erinnert sich Helmut Grandpré an gemeinsame Reisen. Grandpré war Mitglied im Kleingärtnerverein Freudenstadt, wo er lange Jahre das Amt des Kassierers ausübte. Auch das Singen gehörte zu seinen Hobbys. Er sang im Karl-Heinz Steinfeld-Chor und im Chor der Freudenstädter Kantorei.

Seit zwei Jahren lebt er nun im Freudenstädter Martin-Haug-Stift, wo er sich rundum wohl fühlt. Zum Ehrentag gratulierten die Pflegekräfte und die Heimleitung aufs Herzlichste. Und auch die Stadt Freudenstadt überbrachte Glückwünsche: Andreas Ammer überreichte ein Präsent, ein Schreiben von OB Sonder und eine Urkunde des Landes.

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