Hohe Waldbrandgefahr
: Landratsamt Freudenstadt sperrt alle Grillplätze im Wald

Hitze und kein Niederschlag: Wegen hoher Waldbrandgefahr sind ab sofort alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Landkreises Freudenstadt gesperrt.
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(red/pm)
Kreis Freudenstadt
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Leonberg Gebersheim - gesperrte Grillplatz wegen Brandgefahr durch extreme Hitze

Geschlossener Grillplatz. Wegen Brandgefahr durch Hitze sind ab sofort alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Landkreises Freudenstadt gesperrt. (Symbolfoto)

Simon Granville
  • Hohe Waldbrandgefahr: Alle Feuer- und Grillstellen in Waldgebieten Freudenstadts sind gesperrt.
  • Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf – Grund ist anhaltende Hitze ohne Niederschlag.
  • Kreisforstamt erinnert an Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober.
  • Verstöße gegen Rauchverbot oder Verfügung sind ordnungswidrig und werden mit Bußgeldern belegt.
  • Brände sofort unter 112 melden, erste Löschversuche mit Sand, Erde oder grünen Zweigen starten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das anhaltend heiße und trockene Wetter birgt ein sehr hohes Waldbrandrisiko. Aus diesem Grund sind laut einer Mitteilung des Landratsamts in Freudenstadt ab sofort alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Landkreises Freudenstadt gesperrt. Das Landratsamt hat hierzu laut eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis auf Widerruf gilt.

„Die Temperaturen sind nach wie vor hoch und die Wettervorhersagen zeigen leider keinen anhaltenden Niederschlag für die kommenden Tage und Wochen“, erklärt Susanne Kaulfuß, Leiterin des Kreisforstamts. Bereits ein kleiner Funke genüge, um einen Waldbrand auszulösen. Um den Wald in dieser brenzligen Situation zu schützen, habe sich das Landratsamt dazu entschlossen, die Grillstellen in den Wäldern zu schließen. Die meisten Grillstellen außerhalb des Waldes seien von den Städten und Gemeinden im Landkreis bereits gesperrt worden.

Das Kreisforstamt weist auch auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald hin, das generell vom 1. März bis 31. Oktober gilt. Verstöße gegen das Rauchverbot oder die Allgemeinverfügung seien ordnungswidrig und würden mit Bußgeldern belegt. „Viele sind umsichtig und wissen um die Gefahr eines Waldbrandes. Dennoch ist es uns wichtig, mit der Allgemeinverfügung noch einmal in Erinnerung zu rufen, wie hoch das Risiko derzeit ist“, so Kaulfuß.

Feuer umgehend unter der 112 melden

Darüber hinaus wird dazu aufgerufen, den Wald mit besonderer Umsicht zu betreten und entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Rettungsleitstelle unter der Nummer 112 zu melden. Ebenso sollte, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, mit Löschversuchen begonnen werden. Hierbei helfen schon einfache Mittel wie Sand oder Erde zum Auswerfen oder grüne Zweige zum Ausstreichen des Feuers, so das Kreisforstamt.

Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig: wo es brennt, was brennt und in welchem Ausmaß, wer oder was betroffen ist und wer der Anrufer ist.

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