Grundsteuer in Baiersbronn: Hebesätze erweisen sich als richtig

Seit Beginn des Jahres müssen Eigentümer eine neue Grundsteuer zahlen. (Symbolfoto)
Marcus Brandt/dpaDie Kalkulationen der Gemeindeverwaltung zur Grundsteuerreform und die damit verbundenen neu festgelegten Hebesätze haben sich als zutreffend erwiesen. Einen entsprechenden Erfahrungsbericht legte die Kämmerei in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats vor.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die alten Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt hatte, mussten die Kommunen zum Januar 2025 ihr Hebesätze neu beschließen. Bernd Finkbeiner von der Kämmerei erklärte, dass die neuen Vorgaben zunächst mit viel Glück kalkuliert wurden, sich nun aber als richtig erwiesen hätten.
„Wir haben die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 1020 Prozent und die Hebesätze für die Grundsteuer B auf 420 Prozent mehrheitlich im Gemeinderat beschlossen. Damals wurde auch um eine Überprüfung gebeten, damit die Steuerpflichtigen nicht über Gebühr belastet werden“, erklärte Finkbeiner.
So viel Steuern wurden eingenommen
Nun könne man sagen, dass die Hebesätze der Kalkulation entsprechen. Zwar sei das Ganze noch im Fluss, da noch einige Verfahren anhängig seien, aber es sehe gut aus.
Das tatsächliche Steueraufkommen für die Grundsteuer B liegt 2025 bei 2 403 800 Euro und damit nur 280 Euro unter dem Planansatz. Bei der Grundsteuer A liege die Abweichung bei 8500 Euro über dem Planansatz. Hier seien Steuern in Höhe von 388 600 Euro eingenommen wurden.
Viele Widersprüche zurückgenommen
Finkbeiner informierte weiter, dass bei der Grundsteuerveranlagung 2025 rund 8650 Objekte veranlagt und gegen 118 Steuerbescheide Einspruch eingelegt wurde. „Die meisten Widersprüche wurden im Widerspruchsverfahren zurückgenommen. In acht Fällen, die an das Landratsamt weitergeleitet wurden, hat das Landratsamt in allen Fällen zu unseren Gunsten entschieden“, so Finkbeiner.
Es sei allerdings kein Widerspruch gegen Steuerobjekte der Grundsteuer A eingegangen, nur bei der Grundsteuer B habe es Widersprüche gegeben. „Es war schon ein Mammutaufgabe, wir konnten auch viele Dinge im persönlichen Gespräch klären“, sagte Kämmerer Jochen Veit.
Grundsteuerbemessungsbescheide rückwirkend zum 1. Januar 2025
Aufgrund des großen Arbeitsaufkommens seien aber einige Steuerobjekte durch das Finanzamt noch nicht fristgerecht veranlagt worden, daher würden auch noch geänderte Grundsteuerbemessungsbescheide rückwirkend zum 1. Januar 2025 rausgehen. „Es passt, wir sind verwaltungsintern mit dem Verlauf der Reform zufrieden“, sagte der Kämmerer.
Im Vergleich zum Grundsteueraufkommen von 2024 in Höhe von 2 674 000 Euro habe sich das Aufkommen 2025 auf 2 792 000 Euro leicht erhöht. „Damit ist eine leichte Erhöhung im Zuge der Grundsteuerreform eingetreten.“ Für das Jahr 2026 sollen die Hebesätze unverändert bleiben. Bürgermeister Michael Ruf sprach von einer wirklich großen Aufgabe.