Feuerwerk in Freudenstadt: Diese Regeln gelten an Silvester

Arkadengang am Freudenstädter Marktplatz. Hier soll auf keinen Fall ein Silvesterfeuerwerk gezündet werden.
Rath/StadtverwaltungMit dem Jahreswechsel rückt auch der traditionelle Gebrauch von Feuerwerkskörpern näher. Die Verwaltung bittet aus diesem Grund in einer Pressemitteilung um einen rücksichtsvollen Umgang mit Raketen und Böllern, einerseits zum Schutz von Menschen und Tieren, andererseits von Gebäuden und Naturdenkmälern.
Ein zentraler Punkt ist dabei laut der Mitteilung der Paragraf 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Dieser regelt, dass Feuerwerk der Kategorie F2 – darunter fallen die üblichen Feuerwerkskörper – nicht in direkter Nähe besonders schutzwürdiger Gebäude oder Anlagen abgebrannt werden darf. Dazu gehören unter anderem Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Seniorenheime sowie Reet- und Fachwerkhäuser.
200 Meter Abstand
„Diese Bauwerke sind wegen ihrer Bauweise, Nutzung oder historischen Bedeutung besonders gefährdet“, so Saskia Bronner vom Baurechts- und Ordnungsamt der Stadt. Der Gesetzgeber definiere zwar keine feste Entfernung. Zur Orientierung könne jedoch von einem Abstand von etwa 200 Metern ausgegangen werden. Je nach örtlichen Gegebenheiten könne dieser Abstand im Einzelfall sogar größer ausfallen.
„Für unsere Stadt bedeutet dies konkret, dass etwa im Bereich der Stadtkirche auf dem Unteren Marktplatz kein Feuerwerk gezündet werden darf“, so Bronner. Die historische Bausubstanz und die dichte Bebauung machen diesen Bereich besonders empfindlich gegenüber Funkenflug und Hitzeentwicklung.
Mammutbaum besonders gefährdet
Zusätzlich weist die Stadt auf ein weiteres Schutzobjekt am Unteren Marktplatz hin: den markanten Mammutbaum, der als Naturdenkmal eingestuft ist und eine besondere Rolle im Stadtbild spielt. Aufgrund seiner Größe, der darunterliegenden trockenen Nadelauflagen und der sensiblen Vegetation könne Funkenflug hier schnell zu einem Brand führen. Daher wird dringend darum gebeten, im Umfeld des Mammutbaums keinerlei Feuerwerkskörper abzubrennen.
Auch die Arkadengänge rund um den Marktplatz sind sensible Punkte: Durch ihre bauliche Form können Funken, Flammen und Explosionen unter den Bögen zu gefährlichen Situationen führen. Daher soll unter und direkt an den Arkadengängen grundsätzlich kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Und auch der Eindruck, dass es in Freudenstadt nicht viele Fachwerkhäuser gibt – zu denen ja 200 Meter Abstand gehalten werden muss – täuscht laut Angaben der Stadt. „Fachwerkhäuser sind in Freudenstadt durchaus vorhanden, vor allem in den Ortsteilen“, schreibt die Stadt. „Wahrscheinlich sind auch in der Innenstadt viele Gebäude so konstruiert, was man oft nicht sieht, weil die Fassade verkleidet ist.“
Schutz von Menschenleben
Hinzu kommen die für Freudenstadt typischen Häuser mit Holzschindeln. Diese seien zwar in der Verordnung nicht explizit aufgeführt, aber auch hier sollten Feuerwerkende 200 Meter Abstand halten.
Die Stadt bittet in der Mitteilung eindringlich darum, diese Vorgaben ernst zu nehmen. „Ein umsichtiger und verantwortungsbewusster Umgang schützt nicht nur historische Gebäude, sondern auch Menschenleben“, betont die Stadtverwaltung. Gerade in dicht besiedelten Bereichen könne Unachtsamkeit oder grobe Fahrlässigkeit schnell zu Bränden, Verletzungen oder Panik führen.
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen empfiehlt die Stadt außerdem, Feuerwerkskörper nur dort zu zünden, wo ausreichend Platz und keine Gefährdung für andere besteht, und Rücksicht auf Tiere zu nehmen, die stark gestresst werden können. Außerdem ruft sie alle, die in der Stadt feiern, dazu auf, ihren Müll zu entsorgen und nicht einfach liegen zu lassen.