Debatte im Nordschwarzwald
: Warum die Jagd auf den Hornisgrinde-Wolf „erfolglos“ blieb

Der Hornisgrinde-Wolf streift weiter durch den Nordschwarzwald, nachdem die Abschussgenehmigung auslief. Was eine Wolfsentnahme schwierig macht – wir haben nachgefragt.
Von
Anna-Sophie Zepf
Oberndorf
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Die Abschussgenehmigung für den Hornisgrinde-Wolf wird nicht verlängert. Doch warum war die Unternehmung des Entnahmeteams nicht von „Erfolg“ gekrönt? (Symbolfoto)

Carsten Rehder/dpa

Die Lager sind gespalten – Abschuss oder Leben lassen? Nun wurde die Abschussgenehmigung, die auf der inzwischen verstrichenen Ranzzeit des Hornisgrinde-Wolfs basiert, nicht verlängert und der Wolf mit dem Spitznamen „Grindi“ kann inzwischen weiter durch den Nordschwarzwald streifen. Doch warum war das Vorhaben des vom Umweltministerium beauftragten Entnahmeteams nicht erfolgreich?

Mehrere Wochen hatte das Entnahmeteam Zeit, den Hornisgrinde-Wolf vor die Flinte zu bekommen – nun ist der Wolfsrüde den Jägern durch das Netz gegangen. Auf Nachfrage schildert Klaus Lachenmaier, Bereichsleiter des Wildtiermanagements und Naturschutzes des Landesjagdverbands Baden-Württemberg, fachliche Hintergründe zur teils problematischen Entnahme von Wölfen. Er betont auch, dass die Entnahme von Wölfen nicht von „den Jägern“ durchgeführt werde, sondern von speziellen Entnahmeteams, und dem Landesjagdverband somit keine Erfahrungswerte vorlägen.

Dennoch stellt er fest, dass sich die Entnahme von Wölfen, insbesondere des Wolfs mit der Bezeichnung „GW2672m“, als schwierig gestaltet habe, da vor allem die unvorhersehbare Raumnutzung der Tiere in besonders großen Territorien – wie dem Nordschwarzwald – das Unterfangen unvorhersehbar mache.

Wolfsentnahme erschweren oder behindern

Auch Aktionen mit dem Ziel, die Entnahme zu erschweren oder zu behindern, sollten unterbleiben, stellt Lachenmaier fest. „Sie sind weder angebracht noch verhältnismäßig.“ Diese hätten ein hohes Störpotenzial für die gesamte Fauna im Wolfsgebiet.

Unter solchen Aktionen leiden zudem potenziell nicht nur störungssensible Wildtiere, sondern auch zahlreiche streng geschützte Arten des Nordschwarzwaldes, bis hin zu den hoch bedrohten Auerhühnern, so der Bereichsleiter des Wildtiermanagements.

Die Dauer von der Abschussgenehmigung bis hin zur eigentlichen Entnahme kann ebenfalls deutlich variieren: „Schon die unabwägbaren Aufschübe durch Klagen und deren Verhandlung können eine Entnahme in einer vorgesehenen Zeit unmöglich machen“, meint Lachenmaier.

Wolfsentnahme zieht sich in die Länge

Steffen Becker, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, erläutert ebenfalls anhand von einigen Beispielen aus anderen Bundesländern, wie sehr sich die Jagd auf einen Wolf in die Länge ziehen könne.

Nach Schäden an Nutztieren ist der Wolf „GW924m“ 2019 in Schleswig-Holstein zum Abschuss freigegeben worden. Die Jagd habe fast ein Jahr angedauert, in denen Experten versucht hätten, das Tier aufzuspüren. „Die Jagd war zwar erfolglos im Sinne einer Erlegung durch Jäger.“ Doch der Wolf sei im Januar 2020 im niedersächsischen Gifhorn tot aufgefunden worden, vermutlich nachdem er von einem Auto angefahren worden sei, so Becker.

Ein weiterer Fall zeigt einen längeren Zeitraum auf: 2021 wurde eine Fähe, ein weiblicher Wolf, mit der Bezeichnung „GW1423f“ in Burgdorf (Niedersachsen,) ebenfalls aufgrund von Nutztierrissen zum Abschuss freigegeben. Die erste Abschussgenehmigung für diesen Wolf sei bereits ab dem 1. Juli 2021 durch den niedersächsischen Umweltminister ausgestellt worden, so der Leiter der Pressestelle.

Keine Angaben zur Entnahme des Hornisgrinde-Wolfs

„Vom Erlass der ersten Genehmigung bis zur tatsächlichen Tötung im Oktober 2023 vergingen somit über zwei Jahre“, erklärt Becker. Der Prozess der Entnahme sei dabei jedoch durch rechtliche Auseinandersetzungen und ausgesetzte Genehmigungen geprägt gewesen, was die lange Dauer bis zur endgültigen Entnahme erkläre, so Becker.

Zu detaillierten Informationen in Hinblick auf den Verlauf der Jagd auf den Hornisgrinde-Wolf bekommen wir allerdings keine Auskunft vom Umweltministerium. Mit Blick auf die Anonymität des Entnahmeteams könnten dazu keine näheren Angaben gemacht werden, meint Becker.

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