Um Verhaftung zu entgehen
: Mann hat in Breisach falsche Personalien angegeben – und ist aufgeflogen

Um einer Festnahme zu entgehen, gab ein Gesuchter falsche Personalien an und flog auf. Durch einen mitgeführten Ausweis konnten seine tatsächlichen Personalien festgestellt werden, die zur Aufdeckung eines Haftbefehls führten.
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(red/pz)
Breisach
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Bundespolizei: ARCHIV - 03.07.2024, Bayern, München: Bundespolizisten in ihrer Uniform. (zu dpa: «Fünf mutmaßliche Mitglieder von Schleuserbande festgenommen») Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Bundespolizei hat einen Mann in Breisach kontrolliert. (Symbolfoto)

Sven Hoppe/dpa
  • Bundespolizei kontrollierte einen 30-Jährigen am Grenzübergang Breisach am Rhein.
  • Er gab falsche Personalien an, trug jedoch eine französische Identitätskarte bei sich.
  • Die Überprüfung deckte einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf.
  • Er war zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt worden und hatte nicht gezahlt.
  • Der Mann beglich den Betrag vor Ort – ein Bußgeldverfahren wegen falscher Angabe läuft.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bundespolizisten haben am vergangenen Donnerstag einen 30-Jährigen am Grenzübergang Breisach am Rhein kontrolliert.

Der Mann gab an, keine Ausweisdokumente mit sich zu führen, und machte daraufhin mündliche Angaben zu seiner Person. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte in seiner Geldbörse seine französische Identitätskarte, teilt die Bundespolizei mit.

Die Überprüfung dieser Personalie ergab, dass gegen den französischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl vorlag. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis war der Mann im Jahr 2024 von einem deutschen Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden.

Mann kann Strafe vor Ort begleichen

Da er die Strafe nicht beglich und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft kurze Zeit später zur Fahndung aus.

Der in Frankreich wohnhafte Mann konnte den offenen Betrag vor Ort begleichen und seine Reise anschließend fortsetzen. Die Bundespolizei leitete wegen des Verdachts der falschen Namensangabe ein Bußgeldverfahren gegen ihn ein.