Streit um geplanten Abschuss
: Das sagt der Schwarzwaldverein zum Hornisgrinde-Wolf

Nun hat sich auch der Schwarzwaldverein mit Hauptsitz in Freiburg in die Debatte um den geplanten Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs eingeschaltet. Das sagt der Verein.
Von
Felix Paschke
Oberndorf
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Der Schwarzwaldverein mit Hauptsitz in Freiburg hat sich nun in die Debatte um den Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs eingeschaltet (Symbolbild).

Julian Stratenschulte/dpa

Nach längerem Rechtsstreit ist nun klar: Der so genannte Hornisgrinde-Wolf (GW2672m) im Nordschwarzwald darf abgeschossen werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Montag in zweiter Instanz entschieden.

Nach der Niederlage in den ersten beiden Instanzen will die Naturschutzinitiative allerdings weiter klagen. Der Europäische Gerichtshof müsse klären, ob der Wolf auf der Hornisgrinde erlegt werden darf, nur weil er sich zu oft den Menschen genähert haben soll. Das berichtete am Donnerstag die dpa.

Bereits am Mittwochabend hatte sich auch der Schwarzwaldverein mit Hauptsitz in Freiburg zum Thema Wolf und dessen geplanten Abschuss zu Wort gemeldet. „Der Schwarzwaldverein begrüßt die Entscheidung. Aus Sicht des Vereins handelt es sich um eine fachlich begründete Einzelfallentscheidung – ein Vorgehen, das der Schwarzwaldverein seit langem fordert“, heißt es in einem Statement.

Sicherheit für Wanderer an oberster Stelle

Für den Schwarzwaldverein steht die Sicherheit „von Wandernden und Erholungsuchenden und der Erhalt der Kulturlandschaft an oberster Stelle“, so der Verein weiter. Den mittlerweile einsetzenden Wolfstourismus sehe man dagegen „im Sinne eines verträglichen Naturerlebnisses und Wiederkehr des Wolfes“ kritisch, schreibt der Verein mit Hauptsitz in Freiburg.

So begründet der Schwarzwaldverein seine Haltung

Es sei zwar „bedauerlich“, dass der Wolf abgeschossen werde müsse. Als „letztes Mittel im Rahmen eines aktiven und rechtlich fundierten Wolfsmanagements“ werde der Abschuss des Wolfs jedoch unterstützt.

„Das Urteil zeigt, dass man bei verhaltensauffälligen Tieren nicht einfach pauschal entscheiden darf“, sagt Vereinspräsident Meinrad Joos. „Man muss genau hinschauen und den Einzelfall bewerten. Für eine Akzeptanz der Wölfe muss eine möglichst konfliktarme Koexistenz zwischen Wölfen und Menschen gewährleistet sein.“

Wölfe sind eigentlich streng geschützt

Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eigentlich streng geschützt. Sie einzufangen, zu verletzten oder gar zu töten ist demzufolge verboten. Ausnahmen davon sind nur im Einzelfall zulässig.

Laut Ministerium seit Anfang 2024 mehr als 180 Sichtungen

Weil sich „GW2672m“ mehrfach Hunden und auch Menschen genährt habe, genehmigte das Umweltministerium im Januar den Abschuss des so genannten Hornisgrinde-Wolfs, der mittlerweile keine Scheu mehr vor Menschen zeigt. Seit Anfang 2024 seien mehr als 180 Sichtungen des Hornisgrinde-Wolfs gemeldet worden, heißt es in der Ausnahmegenehmigung.

Seit der Entscheidung ist in der Region eine breite Debatte von Befürwortern und Gegner der geplanten Abschussverordnung im Gange. In diese hat sich nun auch der Schwarzwaldverein eingeschaltet.

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