Schmuggel fliegt auf: Frau hat 400 Zigarren im Zug nach Freiburg dabei

Zollbeamte haben in einem ICE auf dem Weg nach Freiburg eine Frau kontrolliert. (Symbolfoto)
Hendrik Schmidt/dpaWähren einer Zollkontrolle im ICE auf der Strecke zwischen Basel und Freiburg am Donnerstagabend, 21. August haben zwei Beamte des Hauptzollamts Lörrach zunächst eine Einkaufstasche und einen Koffer entdeckt. Die Gepäckstücke waren aber keinem der Fahrgäste im Wagen zuordnen. Alle verneinten den Besitz der Gepäckstücke, teilt das Zollamt mit.
Beim Öffnen des Koffers und beim Blick in die Tasche stellten die Beamten mehrere neutral verpackte Päckchen fest, wobei eines einen Aufkleber mit einem Namen trug. Bei der anschließenden Personenkontrolle im Zug wurde eine Übereinstimmung im Pass einer 29-jähringen Reisenden mit Wohnsitz in der Schweiz festgestellt.
Die Frau hatte ihren Platz gleich gegenüber der Gepäckablage eingenommen und schließlich auch zugegeben, dass es sich um ihren Koffer und ihre Tasche handle.
Zigarren Im Wert von 10 300 Euro
In den Päckchen verpackt waren mehrere Zigarren, Rechnungen von Schweizer Händlern für einen Teil hatte die Frau in ihrem bei sich getragenen Rucksack.
Es handle sich um Geschenke für einen Freund in Freiburg, erklärte sie zunächst. Dort im Hauptbahnhof angekommen, wurde sie aufgefordert, mit den Zöllnern den Zug zu verlassen.
Insgesamt zählten die Beamen schließlich rund 400 Zigarren verschiedener kubanischer Marken mit einem Verkaufswert von umgerechnet mehr als 10 300 Euro.
Frau muss 5300 Euro Strafzoll zahlen
Die Frau räumte schließlich ein, sie habe die Päckchen in Deutschland an verschiedene Abnehmer verschicken wollen. Weil sie bei der zollrechtlichen Befragung falsche Angaben gemacht hatte, leiteten die Zollbeamten wegen des Verdachts einer Steuerhinterziehung ein Strafverfahren gegen die Reisende ein.
Die Beamten erhoben Eingangsabgaben in Höhe von etwas mehr als 5300 Euro und stellten die Zigarren sicher. Ihre Reise durfte die Beschuldigte schließlich mit leichterem Gepäck fortsetzen, auf den Ausgang des Verfahrens muss sie warten.