Nach Heil-Hitler-Rufen: Student zieht Berufung zu Urteil des Freiburger Amtsgerichts zurück

Vor dem Freiburger Landgericht wurde ein Berufungsverfahren eines Berliner Studenten verhandelt.
Ralf DeckertWollsakko mit Einstecktuch, Krawatte, das dunkelblonde Haupthaar stramm gescheitelt. So wie der 26 Jahre alte Angeklagte aus Berlin vom Freiburger Landgericht auftritt, könnte man ihn für einen Auszubildenden einer Bank halten. Einzig sein ständiges nervöses Blinzeln verrät, dass der junge Student der Kommunikationswissenschaften sich unwohl fühlt.
Es geht ja auch um was für ihn: im Januar hat ihn das Amtsgericht in Freiburg wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte damals 100 Tagessätze gefordert, der Verteidiger hatte eine Verfahrenseinstellung gefordert.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Um diese ging es nun in einer Verhandlung vor dem Freiburger Landgericht.
Angeklagter zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt
Dem Urteil des Amtsgerichts zufolge hatte der Angeklagte im Oktober 2022 in Freiburg an einem Treffen von Studentenverbindungen im Stadtteil Neuburg teilgenommen. Im alkoholisierten Zustand hatte er an dem Abend mehrfach im Freien und für jeden klar zu hören zusammen mit einem anderen, getrennt verfolgten jungen Mann „Heil Hitler“ um die Wette gebrüllt.
Sowohl Staatsanwältin Valerie Lehmann als auch Verteidiger Laurens Nothdurft zogen ihre Berufungsanträge in der Sache nach einem Rechtsgespräch mit der kleinen Strafkammer hinter verschlossenen Türen zurück. Das Urteil der ersten Instanz aus dem Januar mit einer Geldstrafe von 2400 Euro ist somit rechtskräftig und das Verfahren abgeschlossen.