In Freiburger Shisha-Bar
: Zoll stellt 14 Kilogramm unversteuerten Tabak sicher

Der Zoll hat in einer Freiburger Shisha-Bar mehr als 14 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak festgestellt.
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(red/pz)
Oberndorf
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In einer Shisha-Bar in Freiburg ist der Zoll bei einer Kontrolle fündig geworden. (Symbolfoto)

Bernd Weißbrod/dpa

Bei einer verdachtslosen Kontrolle einer Freiburger Shisha Bar am späten Nachmittag des Donnerstag, 21. August, haben Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach in der Küche und im Keller des Betriebs Wasserpfeifentabak festgestellt.

Der Tabak, der in verschiedenen Dosen verpackt war, war nachweislich nicht in Deutschland versteuert.

Tabak wird sichergestellt

Auf den Geschäftsführer der Bar wartet nun ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Tabaksteuer in Höhe von rund 700 Euro.

Den Tabak, insgesamt etwas mehr als 14 Kilogramm, stellten die Zöllner sicher.

Tabak mus in Deutschland versteuert werden

Tabakwaren dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft werden, wenn sie im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Herstellung solcher Waren ist erlaubnispflichtig.

Nur Tabakerzeugnisse in Verpackungen mit gültigem deutschen Steuerzeichen (Steuerbanderole) sind verkehrsfähig und dürfen in den Handel gelangen.

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