In Freiburg und Region
: Dem Jobcenter Einnahmen verschwiegen – Zoll erwischt zwei Leistungsbetrüger

Weil zwei Männer Geld vom Jobcenter bekamen und andere Einnahmen nicht angaben, hat das Amtsgericht Freiburg Strafbefehle gegen sie verhängt. Vorausgegangen waren Ermittlungen des Zolls.
Von
Felix Paschke
Freiburg
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Zoll - Symbolbild

Der Zoll hat zwei Leistungsbetrüger aus Freiburg und Region erwischt.

Soeren Stache/dpa (Symbolfoto)
  • Zoll deckt zwei Betrugsfälle beim Jobcenter Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald auf.
  • Fall Freiburg: 52-Jähriger bezog fünf Jahre Leistungen und handelte mit Gebrauchtwagen.
  • Er erhielt rund 22.000 Euro zu Unrecht – Strafbefehl: 2.400 Euro Geldstrafe, Rückzahlung.
  • Fall Markgräflerland: 38-Jähriger verschwieg Handwerksaufträge in Frankreich und Steuererstattung.
  • Er bekam über 7.000 Euro Leistungen – Strafbefehl: 1.500 Euro Geldstrafe, Rückzahlung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Aufgrund eines anonymen Hinweises hat der Zoll einen 52-jährigen Freiburger des Betrugs durch Leistungsbezug vom Jobcenter überführt. Einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes zufolge soll der Mann fünf Jahre lang Leistungen vom Freiburger Jobcenter bezogen haben, allerdings soll er nebenher einen Handel mit Gebrauchtwagen betrieben haben.

Insgesamt habe der Freiburger so in vier Bewilligungsabschnitten Sozialleistungen in Höhe von rund 22.000 Euro in Anspruch genommen, heißt es vom Zoll. Aufgrund seines Verdienstes hätte ihm das Geld jedoch gar nicht zugestanden.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg beantragte daher beim Amtsgericht einen Strafbefehl. Wegen des Betrugs in vier Fällen wurde der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro verurteilt. Zudem muss er den Schaden beim Jobcenter wieder gutmachen. Dieser Strafbefehl ist rechtskräftig, so der Zoll.

Im zweiten Fall führt die Spur nach Frankreich

Den Ermittlern gibt zudem ein 38-jähriger Mann mit Wohnsitz im Markgräflerland ins Netz. Ihm konnte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach einen zweifachen Betrug am Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald nachweisen. Mehr als 7000 Euro soll er so erhalten haben.

Handwerksarbeiten nicht angegeben

Die Spur führte dabei nach Frankreich. Auf der anderen Seite des Rheins soll der Mann während des Leistungszeitraums eines halben Jahres zusätzlich selbstständige Handwerksarbeiten in und an einem Haus erledigt haben. Seinem Auftraggeber aus Deutschland stellte er dafür mehr als 9000 Euro in Rechnung und verschwieg diese Einnahmen dem Jobcenter.

Zudem soll er eine Steuererstattung in Höhe von etwa 1.400 Euro nicht in den Leistungsanträgen angegeben haben. Auf die Schliche kam ihm der Zoll aufgrund von Erkenntnissen aus einem anderen Ermittlungsverfahren gegen den Mann.

Amtsgericht Freiburg verhängt Strafbefehl

Auch in diesem Fall von Leistungsbetrug beantragte die Staatsanwaltschaft Freiburg einen Strafbefehl. Das Amtsgericht verhängte eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.500 Euro, zudem muss auch er die erhaltenen Leistungen vom Jobcenter wieder gutmachen. Auch dieser Strafbefehl ist laut Zoll rechtskräftig.