An Baggersee in Neuenburg: Amtsgericht Freiburg verurteilt Mann wegen exhibitionistischer Handlungen

Das Amtsgericht Freiburg hat einen Mann wegen exhibitionistischer Handlungen verurteilt. (Symbolfoto)
Katharina Kausche/dpa- Mann wegen exhibitionistischer Handlungen am Neuenburger Baggersee verurteilt.
- Amtsgericht Freiburg gab sechs Monate auf Bewährung – Urteil ist rechtskräftig.
- Tat: sexuelle Handlungen vor drei Schwimmerinnen, trotz Aufforderung nicht aufgehört.
- Polizei nahm ihn fest – er ist einschlägig vorbestraft, weiteres Verfahren läuft.
- Bewährung: Baggersee-Verbot, Entschädigung an die Frauen und verpflichtende Therapie.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bereits einen Tag nach seinen exhibitionistischen Handlungen an einem Baggersee in Neuenburg (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ist ein Mann verurteilt worden.
Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den 54-Jährigen im beschleunigten Verfahren zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Pressemeldung mit. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mann war einschlägig vorbestraft
Der Mann hatte am Sonntagmittag im Beisein von drei Schwimmerinnen sexuelle Handlungen an sich vorgenommen. Trotz Aufforderungen der Frauen, damit aufzuhören, machte er weiter. Die Frauen riefen die Polizei. Beamte nahmen ihn daraufhin vorläufig fest.
Er ist einschlägig vorbestraft, zudem läuft gegen ihn ein weiteres Verfahren wegen gleichartiger Delikte. Während der dreijährigen Bewährungszeit darf er sich nicht an dem Baggersee aufhalten. Außerdem muss er den Frauen eine Entschädigung zahlen und eine Therapie machen.
Kinder sind auch oft betroffen
Exhibitionistische Handlungen im öffentlichen Raum sind keine Seltenheit, heißt es in der Mitteilung. Neben Frauen werden immer wieder auch Kinder Opfer solcher Delikte. Die Polizei rät, Distanz zu wahren und zügig wegzugehen.
„Vermeiden Sie eine direkte Konfrontation. Alarmieren Sie die Polizei sofort über den Notruf 110. Notieren Sie – sofern gefahrlos möglich – Merkmale zu Aussehen, Kleidung, Fluchtrichtung oder Fahrzeugen“, rät die Polizei. Solche Hinweise würden eine schnelle Festnahme und eine zügige Strafverfolgung ermöglichen.
92 Prozent der Anklagen innerhalb von 48 Stunden
Sogenannte beschleunigte Verfahren, bei denen Straftäter in der Regel innerhalb von einem oder zwei Tagen abgeurteilt werden, werden in bestimmten Fällen auf Anregung der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei in Freiburg seit 2021 vorgenommen. Die Verurteilung erfolge in 92 Prozent der Verfahren noch am selben Tag oder am Folgetag, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Rechtsgrundlage ist Paragraph 417 der Strafprozessordnung.
Die Umsetzung des beschleunigten Verfahrens bedeute zwar einen zusätzlichen Aufwand für die Behörden, habe aber einen klaren Vorteil: Straftäter – insbesondere Personen, die nicht in Freiburg oder in Deutschland wohnen – können schnell verurteilt werden.