Obwohl es verboten ist: Jura-Student aus Hüfingen stellt Einbrecher-Videos online

Ein unbekannter Mann ist bei Mete Ünal in Hüfingen eingebrochen. Der Geschädigte postet ein Video von dem Einbrecher. (Symbolfoto)
dpa/GebertMete Ünal ist sauer: Ein unbekannter Mann ist in der Nacht zum Sonntag in seine Garage eingebrochen, hat diese durchsucht und anschließend eine Stange Zigaretten im Wert von 80 Euro mitgehen lassen. „Und das, während ich ehrenamtlich fürs DRK bei einem Einsatz war, um Menschen zu helfen.“
Hätte Ünal keine Überwachungskamera installiert, wäre ihm der Einbruch vermutlich gar nicht aufgefallen. „Da stand dann eine Türe offen und es brannte Licht. Aber das Licht hätte auch durch eine vorbeilaufende Katze angehen können. Das war jetzt nicht ungewöhnlich.“
Doch er sah sich dann trotzdem die Aufnahmen seiner Kamera an und traute seinen Augen nicht, als er feststellen musste, dass ein unbekannter Mann um 3.50 Uhr mit einem Walkie-Talkie und einem langen Schraubenzieher in den Händen seine Garage durchsuchte.
Ünal stellt Videos in öffentliche Facebook-Gruppe
Ünal war fassungslos und stellte kurzerhand fünf kurze Videos, auf denen der unmaskierte Einbrecher deutlich zu sehen ist, in eine öffentliche Facebook-Gruppe. „Achtung, Einbrecher in Hüfingen unterwegs“, schreibt er dazu. Ein User weist ihn in einem Kommentar darauf hin, dass die Veröffentlichung solcher Aufnahmen nicht rechtens ist. Das ist Ünal, der Jura studiert, auch bewusst – allerdings egal: „Ich möchte meine Mitmenschen warnen. Ich möchte, dass der Einbrecher Angst hat, wenn er zum Bäcker geht, sich einen Döner holt oder sonst irgendwo unterwegs ist“, rechtfertigt er seinen Post gegenüber unserer Redaktion.
Den Vorfall zeigt er außerdem bei der Polizei an. Die sieht die Veröffentlichung der Videos jedoch nicht so gelassen und bestätigt auf Nachfrage, dass das nicht erlaubt ist: „Für alle Betroffenen, in dem Fall auch Beschuldigte, besteht ein Recht am eigenen Bild. Das unbefugte Teilen solcher Aufnahmen auf öffentlichen Plattformen kann daher rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen“, erklärt Polizeisprecher Patrick Zöller. Das können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche oder gar Bußgelder sein.
Jura-Student kritisiert Täterschutz in Deutschland
Ünal sagt, dass er eine Strafe in Kauf nehme, wenn es so weit komme: „Ich bin einfach wütend. Während ich aus dem Haus renne, um Menschenleben zu retten, möchte mir jemand schaden, indem er mich beklaut“, sagt der 27-Jährige. Er verstehe, dass jeder das Recht auf ein rechtmäßiges Verfahren habe – „aber wer schützt denn die Opfer?“, will er wissen.

Mete Ünal will seine Mitmenschen warnen und veröffentlicht deshalb ein Einbruch-Video auf Facebook. (Archivbild)
Foto: Müller-AlbrechtDer Jura-Student kritisiert, dass die Persönlichkeitsrechte von mutmaßlichen Tätern in Deutschland geschützt werden. „Man hat’s erst neulich wieder gesehen, als das Kind aus dem Rulantica-Bad entführt und missbraucht wurde. Da hat die Polizei Informationen, wie den Namen und ein Bild von dem Täter, zurückgehalten“, sagt Ünal wütend. Zwar habe er generell Vertrauen in die Arbeit der Polizei, doch er findet: „Die Menschen sollten vor solchen Tätern gewarnt werden, und wenn diese Menschen eine Straftat begehen, sind sie selbst schuld, wenn jeder weiß, wie sie aussehen.“
Möglicherweise ist eine Bande unterwegs
Außerdem geht Ünal davon aus, dass es sich um eine Bande handelt, weil der Einbrecher, der auf den Videos zu sehen ist, ein Walkie-Talkie in der Hand hält. In der Nacht zum Montag sei auch in Bräunlingen eingebrochen worden, erzählt er. „Wenn das dieselben Einbrecher waren, geschieht es ihnen recht.“
Welches Nachspiel die Veröffentlichung der Videos für Ünal hat, ist noch nicht klar. Polizeisprecher Zöller teilt auf Nachfrage unserer Redaktion mit, dass man ihn noch einmal auf die rechtlichen Gegebenheiten hinweisen werde. Die Übermittlung solcher Aufnahmen an die Polizei sei zulässig und auch sinnvoll, da man diese als Beweismittel verwenden könne. Von einer weiteren Verbreitung sei jedoch dringend abzusehen.