Waldkauf in Schömberg
: Ein Privatmann wartet schon jahrelang auf sein Geld

Rolf Heymann aus Stuttgart wollte in Schömberg Wald kaufen. Einen Kaufvertrag unterschrieb er 2019. Die Gemeinde Schömberg wollte den Wald auch haben und verwies auf ihr Vorkaufsrecht. Heymann gab nach. Die Sache ist immer noch nicht ausgestanden.
Von
Wolfgang Krokauer
Oberndorf
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Dieses Waldstück in der Nähe der Celenus Klinik von Schömberg wollte ein Privatmann kaufen. Dann kam die Gemeinde und nahm ihr Vorkaufsrecht wahr. Der Privatmann will sein Geld zurück haben. Doch die Mühlen mahlen, wie so oft in Deutschland, auch in diesem Fall extrem langsam.

Wolfgang Krokauer

Um das rund 14 000 Quadratmeter große Waldstück geht es schon seit einiger Zeit hin und her.

Warum hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht? Heymann hatte über das Waldstück bereits 2019 einen entsprechenden Kaufvertrag unterschrieben. Dann machte die Gemeinde Schömberg ein Vorkaufsrecht geltend. So argumentierte Kämmerer Ralf Busse, dass die Kommune das Grundstück brauche, um den angrenzenden eigenen Wald effektiver bewirtschaften zu können. „Das ist der Sinn des Vorkaufsrechtes“, sagte Busse. Deshalb mache sich auch der Forst für größere Einheiten stark. Der Gemeinderat fasste 2020 einen entsprechenden Beschluss.

2022 gab es eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit beiden Seiten. Dabei habe das Gericht die Ansicht vertreten, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht habe. Heymann gab nach.

Privatmann will das Geld zurückhaben Heymann will die 28 000 Euro zurück, die er bereits bezahlte, wenn er schon nicht den Wald bekommt. Stefanie Stocker, Pressesprecherin der Gemeinde Schömberg, teilte vor einigen Wochen mit, dass das Geld auf einem Notariatskonto liege. In diesem Dreiecksverhältnis habe die Gemeinde ihren Teil dazu beigetragen, dass das Verfahren abgeschlossen werde, sagte sie. Weil es sich um ein laufendes Verfahren handele, gebe es keine weiteren Auskünfte.

Woran scheiterte bislang die Rückzahlung? Der dritte Beteiligte in diesem Verfahren ist neben Heymann und der Gemeinde Schömberg die Mineralquelle Waldkirch Verwertungsgesellschaft mbH als Verkäuferin des Waldgrundstücks. Sie wird vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Marseille mit Sitz in Hamburg. Eine mit der Angelegenheit befasste Anwältin dieser Kanzlei teilte auf Nachfrage unserer Redaktion am 24. Januar mit, dass die Gemeinde seinerzeit ihr Vorkaufsrecht für einen Teil des Grundstücks ausgeübt habe. Darüber sei ein Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig gewesen. Dann sei ein Vorkaufsrechtserstreckungsbescheid seitens der Gemeinde ergangen. Leider habe die Kanzlei der Rechtsanwälte der Gemeinde das drei Seiten betreffende Verfahren bis heute nicht abschließend bearbeitet, teilte die Anwältin am 24. Januar weiter mit. Es sei bereits mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen worden.

„Immer wieder Änderungswünsche“

Und was sagt die Gemeinde dazu? Pressesprecherin Stocker teilte am 13. Februar erneut mit, dass die Gemeinde zu dem laufenden Verfahren keine Detailauskünfte gebe. Weiter ist von Stocker zu erfahren: „Dem vor mehr als einem Jahr seitens der Gemeinde unterbreiteten Vertragsangebot werden immer wieder Änderungswünsche, auch seitens Herrn Heymann entgegengebracht, die den Abschluss verzögern. Die Gemeinde ist zuversichtlich, diesen zeitnah durchführen zu können.“

Wie geht es bei dem Verfahren weiter? Am 20. Februar fragte unsere Redaktion bei der betreffenden Rechtsanwaltskanzlei Marseille nach, ob die Mineralquelle Waldkirch Verwertungsgesellschaft mbH als Verkäufer bei ihrer Aussage bleibe, dass die Kanzlei der Rechtsanwälte der Gemeinde das drei Seiten betreffende Verfahren bis heute nicht abschließend bearbeitet habe. Außerdem wollte unsere Redaktion wissen, ob es vonseiten der Mineralquelle Waldkirch Verwertungsgesellschaft mbH immer wieder Änderungswünsche gebe? Schließlich wollte unsere Redaktion wissen, wann das Verfahren nach Auffassung des Anwaltskanzlei des Verkäufers abgeschlossen werden könne. Bis Fasnetsdienstag lag dazu von der Kanzlei keine Antwort vor. Und was sagt Rolf Heymann zu dem Ganzen? Er habe vor zwei Jahren einen Änderungswunsch vorgebracht. Diese Kleinigkeit sei akzeptiert worden, teilte er am Montag auf Nachfrage unserer Redaktion am Telefon mit. „Seit einem halben Jahr reagiert die Gemeinde nicht mehr“, klagt er. Er möchte nur, dass das Ganze zu einem Abschluss gebracht werde und er sein Geld zurückbekomme.

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