Es geht um Volksverhetzung: Prozess gegen AfD-Abgeordneten aus dem Kreis Calw steht vor neuer Hürde

Der AfD-Abgeordnete des Landkreises Calw, Miguel Klauß, hat seine Immunität wieder. Die Staatsanwaltschaft will sie erneut aufheben lassen.
Bernd Weißbrod/dpa- Prozess gegen AfD-Politiker Miguel Klauß stockt, da seine Immunität erneut gilt.
- Die Staatsanwaltschaft beantragt wieder die Genehmigung der Strafverfolgung durch den Landtag.
- Vorwürfe: Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Verstoß gegen §33 Kunsturhebergesetz.
- Anlass sind drei Beiträge in sozialen Medien aus 2023 und 2024 – Verhandlung in Nagold geplant.
- Klauß weist die Vorwürfe zurück. Ein Strafbefehl wurde zuvor wegen Rechtsauffassungen nicht erlassen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Vorwürfe, die gegen Miguel Klauß im Raum stehen, sind ernst. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat der AfD-Abgeordnete aus dem Kreis Calw sich der Volksverhetzung und der Belohnung und Billigung von Straftaten schuldig gemacht sowie gegen den Paragrafen 33 Kunsturhebergesetz verstoßen.
Letzterer untersagt es, Bilder von Personen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
Es geht um Beiträge auf sozialen Medien
Die Taten wiederum sollen durch drei Beiträge auf unterschiedlichen sozialen Medien in den Jahren 2023 und 2024 erfolgt sein.
Ende April dieses Jahres sollte der Fall vor dem Amtsgericht Nagold verhandelt werden. Wegen gesundheitlicher Gründe in Klauß' Umfeld, durch die ihm ein Erscheinen nicht zuzumuten sei, hatte das Gericht den Termin jedoch verschoben.
Ein neuer Termin war zunächst nicht festgelegt worden. Aktuell ist das auch nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Immunität gilt erneut
Wie die Staatsanwaltschaft Tübingen am Mittwoch mitteilte, ist dazu „eine erneute Genehmigung der Strafverfolgung durch den aktuellen Landtag erforderlich geworden“.
Der Hintergrund: Landtagsabgeordnete sind durch ihr Amt teilweise vor Strafverfolgung geschützt. Um dennoch gegen sie vorgehen zu können, muss zunächst der Landtag deren Immunität aufheben.
Im vergangenen Jahr war das auf Antrag der Staatsanwaltschaft zwar geschehen – da sich der Landtag im Mai dieses Jahres jedoch neu konstituierte, gilt die Immunität erneut. Die bereits erfolgte Aufhebung war laut Staatsanwaltschaft nur bis zum Ende der vorherigen Legislaturperiode wirksam.
Aktuell sei daher ein erneuter Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung beim Landtag gestellt worden. Sollte die Strafverfolgung genehmigt werden, sei mit einem neuen Hauptverhandlungstermin beim Amtsgericht Nagold zu rechnen.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor rund einem Jahr einen Strafbefehl gegen den Calwer AfD-Landtagsabgeordneten gestellt und eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen beantragt. Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten gilt ein Verurteilter als vorbestraft.
Klauß weist Vorwürfe zurück
Das Amtsgericht hatte den Strafbefehl jedoch nicht erlassen, weil es unterschiedliche Rechtsauffassungen gab. Bis zu einer Entscheidung gilt der Beschuldigte als unschuldig.
Klauß, der seit der aktuellen Legislaturperiode auch als parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag fungiert, wies die Vorwürfe bislang deutlich zurück.
Anfang dieses Jahres erklärte er auf Anfrage unserer Redaktion unter anderem: „Dass die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft so agiert, ist durch die Medienberichterstattung längst bekannt.“ Kritik an der Migrationspolitik der Bundes- und Landesregierung müsse „in einer Demokratie erlaubt sein, ohne den Vorwurf der Volksverhetzung zu riskieren“.
Darauf gerichtet, Menschenwürde abzusprechen
Fest steht indes, dass seine Äußerungen mindestens stark umstritten sind. Ein Beispiel dafür: In einem Facebook-Beitrag im Februar 2023 hatte Klauß von einer sich vollziehenden „Umvolkung“ gesprochen.
Die Erzählung der „Umvolkung“ wiederum ist laut Bundesverfassungsgericht darauf gerichtet, Asylbewerbern und Migranten ihre Menschenwürde abzusprechen.

