Betrugsmasche in Calw
: "Straßenlicht": Dubiose Obdachlosenzeitung verkauft

Vor einigen Jahren sorgte die angebliche Obdachlosenzeitung "Streetworker" für Ärger in Calw. Der Verkauf des zwielichtigen Blattes wurde gar verboten. Seitdem wurde es zwar ruhig darum, doch jetzt taucht etwas ähnliches in Calw auf: das "Straßenlicht".
Von
Bianca Rousek
Oberndorf
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Der "Streetworker" sorgte vor Jahren für Ärger. Jetzt ist eine neue dubiose Zeitung im Umlauf.

Archiv/Mehne

Calw - "Streetworker – von Obdachlosen für jedermann", 1,50 Euro. So stand es auf dem Titelblatt der angeblichen Obdachlosenzeitung, die 2016 und 2017 in Calw für Ärger sorgte. Warum?, fragt sich da vielleicht der ein oder andere. Ist doch eine gute Sache, wenn man dieses Projekt unterstützt. Mitnichten. Denn wo die Einnahmen wirklich hingehen, das weiß keiner so genau, wie ein Beispiel von 2017 aus Heilbronn zeigt: Wie die "Heilbronner Stimme" berichtete, behauptete ein darauf angesprochener Verkäufer der Zeitung, die Hälfte des Verkaufserlöses würde an die Caritas gehen. Die wiederum wusste von nichts und erstattete Anzeige.

Aggressives Auftreten

Auch der Stadt Calw, wo immer wieder mitunter aggressive Verkäufer mit dem Druckerzeugnis hausieren gingen, kam das Ganze seltsam vor. Der damalige Ordnungsamtsleiter Matthias Rehfuß sprach im April 2017 gar ein Verkaufsverbot aus. In einem Schreiben an den Verleger des Blattes, einen gewissen Tevfik Algac aus Darmstadt, hatte er dieses Verbot mit dem aggressiven Auftreten der Verkäufer sowie dem "belanglosen und lediglich zusammenkopierten" Inhalt begründet. Ungeachtet dessen tauchten auch danach immer wieder Verkäufer mit dem Blatt auf. Die Bußgelder beliefen sich zwischenzeitlich auf rund 2000 Euro. Es wurde zudem ein Zwangsgeld von 5000 Euro bei einem nochmaligen Verstoß angedroht.

Seither wurde es ruhig um den "Streetworker". Bis jetzt. Denn erst vor wenigen Wochen war eine Frau auf dem Calwer Wochenmarkt unterwegs und verkaufte eine Zeitung namens "Straßenlicht". Die Aufmachung: ganz ähnlich wie beim "Streetworker", "Obdachlosenzeitung" steht unterhalb des Titels. Die Vermutung, dass dieselbe Masche dahintersteckt, liegt nahe.

In Rheinland-Pfalz verboten

In ganz Rheinland-Pfalz darf das "Straßenlicht" inzwischen nicht mehr verkauft werden, wie "Die Zeit" im Juni 2021 berichtete. Das Unternehmen, das im Impressum der Zeitung angegeben ist – ebenfalls mit Sitz in Darmstadt – war demzufolge der Aufforderung zur Auskunftserteilung über die Verwendung der Verkaufserlöse nicht nachgekommen. Im Klartext kann oder will das Unternehmen nicht preisgeben, wohin das eingenommene Geld wirklich fließt. Das "Oberbayerische Volksblatt" berichtete indes, dass auf mehreren der 16 Seiten der Zeitung impfkritische Inhalte zu lesen waren.

Das Calwer Ordnungsamt hat bisher noch nichts von dem Verkauf der "neuen", angeblichen Obdachlosenzeitung mitbekommen, sagt dessen Leiterin Irene Stamer auf Nachfrage unserer Redaktion. Sollte es sich um ein ähnlich dubioses Produkt handeln, wie der "Streetworker" sei der Verkauf jedoch verboten. Sollten Verkäufer dennoch erwischt werden, was bei anderen solchen Zeitungen ein- bis zweimal jährlich geschehen war, werden "die Zeitschriften und der Erlös beschlagnahmt und ein mündlicher Platzverweis ausgesprochen", erklärt sie. "In der Regel reicht das schon aus."

Sollte es aber ähnlich laufen, wie damals beim "Streetworker", wird es nicht das letzte Mal gewesen sein, dass Verkäufer in Calw versuchen, die Zeitung an den Mann zu bringen. Kaufen sollte man sie in keinem Fall, wie mehrere übereinstimmende Medien klarmachen. Denn Obdachlose werden damit nicht unterstützt. Lediglich der Geldbeutel eines Einzelnen, der sich daran bereichern möchte.

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