Altensteig (Württ.): Gericht weist Tankstellenräuber in Psychiatrie ein

Nach seinem Überfall auf diese Tankstelle muss ein 21-Jähriger jetzt in die Psychiatrie.
Schwarzwälder-BoteVon Markus Katzmaier Altensteig/Tübingen. Ein 21-jähriger Altensteiger, der im vergangenen August die dortige MTB-Tankstelle ausgeraubt und die 29-jährige Verkäuferin eine Stunde in seiner Gewalt gehalten hatte, wurde gestern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Tübingen ordnete darüber hinaus die Einweisung in eine psychiatrische Klinik an, da weitere schwere Straftaten zu erwarten seien und der Angeklagte somit eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle.
Die erste Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ralf Peters war mit ihrem Urteilsspruch dem Antrag von Staatsanwalt Marc Barunovic gefolgt. Mit dem Strafmaß konnte offenkundig auch Verteidiger Andreas Baier leben. Er hatte sich der Staatsanwaltschaft angeschlossen und erklärte ebenso wie sein Mandant noch in der Sitzung den Verzicht auf Rechtsmittel. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
Das Gericht würdigte beim Strafmaß einerseits die schwierige Lebenssituation des 21-Jährigen, der mehrfach von chaotischen Verhältnissen in seinem Elternhaus und einem zurückgezogenen Leben gesprochen hatte. Andererseits, so erklärte der Vorsitzende Ralf Peters, sei die schulische Entwicklung nicht gerade gut verlaufen. Der junge Türke besuchte lange Jahre die Förderschule und verließ die Hauptschule ohne Abschluss. Eine Berufsausbildung hat er nicht. Zuletzt habe er unter Konzentrationsschwierigkeiten und Angstzuständen gelitten.
Zum Überfall der MTB-Tankstelle entschloss sich der 21-Jährige am 28. August, weil er mit dem Geld eine Prostituierte besuchen wollte. Er überraschte die 29-jährige Verkäuferin der Tankstelle nach Dienstende gegen 23.15 Uhr am Auto des Opfers und zwang sie mit einem Klappmesser an deren Kehle und Bauch, die Tankstelle aufzuschließen. Der Angeklagte erbeutete rund 1100 Euro Bargeld, Zigaretten im Wert von 1800 Euro, mehrere Prepaidkarten und einen Computer.
Letztlich zwang er sein Opfer, ihn nach Walddorf zu fahren, wo er sie frei ließ. Daraufhin folgte noch eine Reihe weiterer Delikte, als sich der Angeklagte ohne Fahrerlaubnis selbst ans Steuer setzte und nach Sindelfingen fuhr. Dort erwartete ihn schon die Polizei, mit der er sich eine wilde Verfolgungsjagd lieferte. Dabei gefährdete er mehrfach Polizeibeamte, weil er bei Tempo 160 versuchte, deren Wagen zu rammen. Ins Urteil flossen diese Vergehen als versuchte schwere Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein. Auch der Erwerb eines Führerscheins bleibt dem 21-Jährigen für mindestens zweieinhalb Jahre verwehrt.
Dieser letzte Abschnitt des Tankstellenraubs war auch ausschlaggebend für die Einweisung in die psychiatrische Klinik. Der ärztliche Gutachter hatte beim Angeklagten eine undifferienzierte Schizophrenie erkannt. Er sei nicht mehr Herr der Lage, wenn er in Bedrängnis komme. "Die Situation war hochgefährlich. Der Angeklagte hatte nicht im Griff, wie die Sache ausgeht", sagte Peters zur Verfolgungsjagd. Eine mögliche Hirnschädigung sei vermutlich Folge früherer Unfallfahrten des Angeklagten.
Seine einschlägigen Vorstrafen wertete das Gericht ebenso zu Lasten des Angeklagten wie die Tatsache, dass die Bedrohung der 29-Jährigen eine Stunde anhielt und sie heute noch Angstzustände durchlebt.