Landgericht Hechingen
: Versuchter Totschlag in Balingen – Revision gescheitert

Der Bundesgerichtshof bestätigt die Entscheidung des Landgerichts Hechingen – das Urteil gegen einen Ukrainer aus Balingen ist rechtskräftig.
Von
(red/pm)
Oberndorf
Jetzt in der App anhören

Eingang des Gerichts in Hechingen

Silke Thiercy

Das Landgericht Hechingen verurteilte am 3. September 2024 einen Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte legte Revision ein – über diese entschied nun der Bundesgerichtshof.

In einer Mitteilung legte das Landgericht Hechingen den Fall noch mal dar. Der 40-jährige Angeklagte geriet demnach im März 2024 mit seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Balingen in Streit, woraufhin sein 17-jähriger Stiefsohn hinzukam, um die Situation zu beruhigen. Es entwickelten sich weitere Streitigkeiten, woraufhin sich der Angeklagte sodann auf seinen Stiefsohn fixierte, eine spitze Gabel ergriff und mit dieser in Tötungsabsicht mehrfach in Richtung des Kopf- und Halsbereichs seines verhassten Stiefsohnes stach.

Stiefsohn flüchtete in sein Zimmer

Hierbei kam es lediglich zu Kratzern im Gesicht. Daraufhin flüchtete der Stiefsohn in sein Zimmer, wo er, um frische Luft zu schnappen, das Fenster öffnete. Der Angeklagte folgte ihm in das Zimmer, welches sich im zweiten Stock des Wohnhauses befand, und stieß ihn aus dem Fenster, um seine Tötungsabsicht endgültig umzusetzen.

Hierdurch fiel der Geschädigte sechseinhalb Meter in die Tiefe auf den asphaltierten Boden. Der Geschädigte überlebte, durch den Sturz kam es aber zu erheblichen Verletzungen am Fuß.

Im Rahmen der Hauptverhandlung versuchte der Geschädigte seine bisherigen belastenden Angaben abzuschwächen und die Handlung des Angeklagten herabzuspielen. Die Ehefrau des Angeklagten und zugleich Mutter des Geschädigten nahm den Angeklagten ebenfalls in Schutz und widersprach ihren vorherigen Angaben. Sie versuchte dabei die Schuld auf sich zu nehmen.

BGH weist die Revision ab

Letztlich sagte auch die bei der Tat anwesende Nachbarin zunächst entgegen ihren polizeilichen Angaben beschönigend aus, gab jedoch in ihrer Vernehmung zu, dies nur getan zu haben, um der Ehefrau des Angeklagten einen Gefallen zu tun, woraufhin sie schließlich ihre Aussage korrigierte. Motivlage der aus der Ukraine geflüchteten Ehefrau war wohl, dass sie sich ein Leben in der Fremde ohne den Angeklagten nicht vorstellen konnte, selbst wenn er ihren Sohn töten wollte.

Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar wurden die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, weshalb das Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig ist.

ZAK News
Montag - Freitag um 7.00 Uhr
Alles Wichtige aus dem Zollernalbkreis Montag bis Samstag im kompakten Überblick.