Hechinger Urteil bestätigt: 45-Jähriger wegen versuchten Mordes rechtskräftig verurteilt

Das Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Landgerichts Hechingen (Foto) bestätigt; das Urteil gegen einen 45-Jährigen Ukrainer wegen versuchten Mordes ist damit rechtskräftig (Archivfoto).
Gert UngureanuDas Landgericht Hechingen hat am 17. April 2025 einen 45-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Nun hat das Bundesgerichtshof diese Entscheidung bestätigt – das Urteil ist damit rechtskräftig, teilt die Pressestelle des Hechinger Landgerichtes mit.
Hintergrund des Urteils war ein Vorfall im November 2024, bei dem der Angeklagte einen Bekannten an dessen Balinger Wohnanschrift aufsuchte – mit einem etwa 15 Zentimeter langen Messer. Sein Ziel war es, den 39-Jährigen allein wegen dessen beruflicher Vergangenheit – er war Polizist in der Ukraine – zu töten.
Motivation war in Polizistenhass begründet, befand das Hechinger Landgericht damals
Der Geschädigte konnte jedoch die Angriffe abwehren und den Angeklagten nach einer Verfolgung überwältigen und festhalten, bis die Polizei eintraf und den 45-Jährigen festnahm. Der 39-Jährige blieb hierbei unverletzt.
Das Landgericht Hechingen stellte fest, dass das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ vorlag, da die Motivation des Angeklagten, den Geschädigten zu töten, allein auf seinem tiefen Hass auf Polizeibeamte basierte – begründet durch allgemein negative Erfahrungen mit der Polizei in der Ukraine.
Mit Beschluss vom 6. August hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.