Abgabe von Springmessern
: Bis 1. Oktober ist keine Strafe zu erwarten – danach schon

Die Abgabe verbotener Springmesser ist noch bis zum 1. Oktober beim Landratsamt Zollernalbkreis möglich, ohne eine Strafe zu erwarten.
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(bam/pm)
Oberndorf
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Messer, deren Klinge auf Knopfdruck herausspringt, dürfen ab 1. Oktober nicht mehr straffrei mitgeführt werden.

Steffen Maier

Das Ordnungsamt des Zollernalbkreises weist die Bürgerinnen und Bürger auf wichtige Änderungen im Waffenrecht hin, die im Zuge des neuen Sicherheitsgesetzes der Bundesregierung in Kraft getreten sind. Im Fokus steht dabei das Verbot von Springmessern, bekannt als Automatikmesser.

Springmesser zeichnen sich dadurch aus, dass sich die Klinge per Knopf- oder Hebeldruck automatisch aus dem Griff lösen lässt. Strikt verboten sind Modelle, bei denen die Klinge frontal – also gerade nach vorne – aus dem Griff in eine feststellbare Position schnellt. Dabei spielt die Länge der Klinge keine Rolle.

Änderung im Sicherheitsgesetz ab 1. Oktober

Ausnahmen vom Verbot gelten für Springmesser, deren Klinge seitlich aus dem Griff springt, nicht länger als 8,5 Zentimeter und nur einseitig geschliffen ist. Doch auch diese Messer gelten laut Mitteilung des Landratsamts als Waffen. Daher ist das Mitführen in der Öffentlichkeit nur mit berechtigtem Interesse zulässig, zum Beispiel bei beruflicher Nutzung. Ein bloßes Bedürfnis nach Sicherheits oder das Tragen zu allgemeinen Zwecken reicht nicht aus.

Wer seit dem 1. Oktober 2024 unerlaubt ein Springmesser besitzt oder mitführt, begeht eine Straftat nach dem Waffengesetz. Dies kann mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Bis zum 1. Oktober straffrei abgeben

Eine Übergangsregelung macht es möglich, verbotene Springmesser bis 1. Oktober 2025 straffrei bei den Waffenbehörden abzugeben - im Zollernalbkreis ist diese in der Grünewaldstraße 15 in Balingen anzutreffen. Erforderlich ist eine Terminvereinbarung per E-Mail an waffenrecht@zollernalbkreis.de.

Auf die Frage eines Lesers, ob man sich strafbar macht, wenn man mit den Waffen durch die Gegend fährt, ergänzt das Landratsamt auf Anfrage: Die Rückgabe von Springmessern ist bis 1. Oktober straffrei, wenn es auf direktem Weg, am besten in einem geschlossenen Behältnis sowie nach vorheriger Absprache zur Waffenbehörde gebracht wird. Für den Transport von Waffen, die zurück- respektive abgegeben werden sollen, gelten grundsätzlich strenge Bestimmungen. Das gilt etwa für Fälle, in denen Waffen zufällig gefunden werden – Klassiker: Erbstück Opa.

Bei der Waffenbehörde können ebenso Fund-, Erb- sowie nicht mehr benötigte Sport-, Jagd- und Dekowaffen samt Munition zur Vernichtung abgegeben werden; nach Absprache sind Abholungen möglich. „Durch die fachgerechte Entsorgung oder Verwertung der Waffen wird sichergestellt, dass diese nicht in falsche Hände geraten. Dies trägt maßgeblich zur Reduzierung potenzieller Gefährdungen bei“, so Ordnungsamtsleiter Christoph Foth.

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