Wärmeplanung in Enzklösterle: Plötzlich ändert sich die Sachlage

Das Heidelbeerdorf will sich mit Simmersfeld und Seewald für eine gemeinsame Planung zusammentun.
Ulrike KnöllerEin Paukenschlag brachte die Sitzungsvorlage zur Wärmeplanung (KWP) bei der jüngsten Gemeinderatsitzung in Enzklösterle ins Wanken. Das Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) ist seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend und im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaBW) vom 6. August 2025 umgesetzt worden. Städte und Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohner sollen bis 30. Juni 2028 ihre Pläne vorlegen. Die kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument, mit dem jede Gemeinde ihren Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung erarbeiten soll. Zudem soll sie Transparenz schaffen, wie Wärme aktuell erzeugt wird und wie das mit erneuerbaren Energien umgesetzt werden kann.
Transparenz schaffen
Aktuell zur Gemeinderatsitzung erhielt die Rathauschefin Sabine Zenker nun ein Schreiben vom Gemeindetag: „Es ist wie so oft, dass die Zeit sich ein Stück weit selbst überholt, das heißt, man hatte ein Gesetz verabschiedet, wonach die Kommunen verpflichtet wurden, eine Wärmeplanung zu machen. Das war zum Erstelldatum der Sitzungsvorlage auch noch der Fall. Nun hat es sich die Bundesregierung anders überlegt und hat mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Eckpunktepapier verabschiedet, worin das Gebäudemodernisierungsgesetz geändert werden soll, beziehungsweise dies dann auch die Wärmeplanung betrifft.“ Es soll eine Vereinfachung im Bereich der Wärmeplanung geben und die Bewertungsgröße auf 15 000 Einwohner geändert werden.
Deutlich einfacher
Bedeuten würde dies, dass bei kleineren Kommunen der Aufwand um rund 80 Prozent reduziert werden soll. Damit würde das Verfahren deutlich einfacher. Zur Finanzierung war eine Pauschale des Landes, sogenannte Konnexitätszahlungen, vorgesehen, die nun wahrscheinlich überarbeitet werden. Nach aktuellem Kenntnisstand der Bürgermeisterin solle die Änderung zügig beschlossen werden und wohl am 1. Juli in Kraft treten.
Geänderte Sachlage
Im Heidelbeerdorf hatte man sich bei Verwaltung und Gemeinderat im Vorfeld Gedanken gemacht. Eine gemeinschaftliche Wärmeplanung im Konvoi mit Simmersfeld und Seewald wird angestrebt und die Beauftragung eines externen Planers ist angedacht. Ein entsprechender Vertragsentwurf lag bei der Sitzung vor. Nun hatte sich plötzlich die Sachlage geändert: „Meine Empfehlung wäre, das habe ich auch meinen Kollegen mitgeteilt, dass wir zwar, wenn wir eine Wärmeplanung machen müssen, je nach Umfang und Ausgestaltung nach wie vor den Konvoi mit Simmersfeld und Seewald anstreben, aber aktuell keine Beauftragung vornehmen werden“, schlug Zenker vor.
„Das ist eine erfreuliche Entwicklung, ich bin dafür, dass wir den Konvoi mit Simmersfeld und Seewald beibehalten, aber, wenn wir eventuell keine Wärmeplanung machen müssen, machen wir auch keine“, stellte Stefan Waidelich fest: „Vielleicht machen sie bei dieser Novellierung auch was für Gemeinden unter 3000 Einwohnern, dass man keine Planung machen muss. Im ländlichen Raum wäre das sinnvoll, denn das ist sehr erschwerend, dass man da eine Wärmeplanung macht. Wir müssen unsere Ressourcen sinnvoll nutzen, haben mit der Ortsmitte und dem Landesanierungsprogramm andere Prioritäten.“ Michael Faschon ergänzte: „Im Grunde geht es um die geringeren Anforderungen. Es gibt von meiner Seite keine andere Lösung, als das zurückzustellen. Die Zielrichtung ist klar, es soll vereinfacht werden.“
Einstimmiger Beschluss
Zenker gab zudem zu bedenken, dass das Konzept der Wärmeplanung auch fortgeschrieben werde, was über die Konnexitätszahlungen nicht finanzierbar wäre. Da entstünden Kosten, die man nicht im Blick habe. Sie hoffe, dass auch in diesem Bereich die Zielsetzungen heruntergeschraubt würden.