Totes Baby in Albstadt
: Ungewollt schwanger – Kreisbehörde weist auf Hilfen hin

Mittlerweile laufen Ermittlungen gegen eine Mutter, die womöglich für den Tod ihres Babys verantwortlich ist. Das Landratsamt gibt derweil Hinweise, was Frauen bei ungewollter Schwangerschaft tun können.
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(red/pm)
Oberndorf
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Verschiedene Städte bieten Babyklappen an.

Armin Weigel/dpa

Der Fall des toten Neugeborenen in Albstadt am Wochenende hat tiefe Betroffenheit ausgelöst. Mittlerweile ermitteln die Staatsanwaltschaft Hechingen und das Kriminalkommissariat Balingen gegen die 35-jährige Mutter des Babys.

Auch das Landratsamt hat sich zu Wort gemeldet und die Frage aufgeworfen, was für Möglichkeiten eine Frau im Falle einer ungewollten Schwangerschaft habe. „Nicht immer passt eine Schwangerschaft in die eigene Lebensplanung – aus ganz unterschiedlichen und vor allem privaten Gründen. Aber an wen kann ich mich in einer solchen Situation wenden? Wer sind die richtigen Ansprechpartnerinnen?“

Jeanette Haug von der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung beim Landratsamt erklärt dazu Folgendes: Grundsätzlich könne jede Frau bis zur zwölften Schwangerschaftswoche in einer Arztpraxis oder Klinik einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen – „in den allermeisten Fällen komplikationslos“. Ungewollt Schwangere müssten dafür im Vorfeld eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen, bei der sie den sogenannten Beratungsschein ausgehändigt bekämen. Hierfür stünden staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstellen zur Verfügung – im Zollernalbkreis die des Landratsamtes, der Diakonie und von Donum Vitae.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten

Haug gibt allerdings zu bedenken: „Nicht immer bemerkt man eine Schwangerschaft sofort oder rechtzeitig“. Daher empfiehlt sie: Wer prinzipiell schwanger werden könne, sich aber kein Kind wünsche, solle gut auf den eigenen Körper und etwaige Veränderungen an und in ihm achten, um frühzeitig reagieren zu können. Werde eine Schwangerschaft zu spät, also nach Ablauf der Zwölf-Wochen-Frist, bemerkt, sei ein Schwangerschaftsabbruch von Gesetzes wegen kaum noch möglich.

Doch auch dann, so das Landratsamt, gebe es Möglichkeiten für die Schwangere, ihr Leben nach der Entbindung ohne Kind weiter zu leben: Schwangere könnten eine „vertrauliche Geburt“ in Anspruch nehmen und sich von Schwangerenberatungsstellen nach einem vorgegebenen Verfahren dabei unterstützen lassen, das Kind unter Verwendung eines Pseudonyms medizinisch sicher zur Welt zu bringen „und anschließend in gute Hände zu übergeben“.

Anonyme Geburt in Klinik grundsätzlich möglich

Auch eine anonyme Geburt in einer Klinik ist laut Angaben des Landratsamts grundsätzlich möglich. Dabei werde die Identität der Gebärenden nicht preisgegeben und lasse sich auch später nicht ermitteln. Dies ermögliche eine medizinisch sichere Geburt für Mutter und Kind, während bei einer Geburt ohne medizinisches Personal ein hohes Gesundheitsrisiko für beide bestehen könne. Das Kind könne anschließend durch Menschen adoptiert werden, die sich ein Kind wünschen – und die biologische Mutter wie geplant ihr Leben ohne Kind weiterleben.

Nicht zuletzt biete das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ anonym und kostenfrei Unterstützung in verschiedenen Sprachen an. Es könne rund um die Uhr per Mail, Chat oder Telefon kontaktiert werden – auch in akuten Situationen. Verschiedene Städte böten zudem Babyklappen an, in denen Babys anonym und sicher abgelegt werden können. Die nächsten Babyklappen, die für Bewohnerinnen des Zollernalbkreises erreichbar sind, befinden sich in Villingen-Schwenningen und Stuttgart.

Eine Theorie der Ermittler im Falle des toten Säuglings in Albstadt: Die Mutter habe ihre Schwangerschaft womöglich geheim gehalten und das Kind offenbar unbemerkt von ihrem Lebensgefährten im Badezimmer zur Welt gebracht. Indes ist das nur eine Annahme – die Hintergründe, erklärte Albstadts Oberbürgermeister Roland Tralmer am Mittwoch im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten, seien nicht bekannt, und es empfehle sich, von Spekulationen Abstand zu nehmen. Auch Tralmer verweist auf die Kinderklappen und das bestehende Beratungsangebot, etwa den Sozialen Dienst oder die Psychologische Beratungsstelle in Ebingen: „Es ist furchtbar, dass so etwas heute trotzdem noch vorkommt – ich bin sehr betroffen.“

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