Totes Baby in Albstadt: Mutter legt gegen Urteil Revision ein

Unfassbar ist für viele, was die Verurteilte ihrem Neugeborenen angetan hat.
Fabian Strauch/dpaDer tragische Tod eines neugeborenen Babys in der Waschmaschine ist juristisch noch nicht abgeschlossen. Die Mutter hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen eingelegt.
Es war der bisher spektakulärste Fall, mit dem sich die Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen in diesem Jahr zu befassen hatte: das Baby, das in der Waschmaschine starb.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Mutter, eine 35-jährige Albstädterin, ihr neugeborenes Kind in die Waschmaschine gelegt hatte. Ihr Lebensgefährte hatte die Maschine nichtsahnend gestartet.
Baby stirbt an Schädeltrauma
Durch den Waschvorgang erlitt das Baby ein schweres Schädeltrauma und starb. Die Mutter habe den Tod ihres Kindes in Kauf genommen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.
Die Albstädterin wurde wegen Totschlags zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis gefordert.
Die Verteidigung hatte dagegen auf drei Jahre Haft plädiert. Die Frau aus Albstadt sei in einem Ausnahmezustand gewesen, weil sie nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst habe. Sie sei von den Wehen überrascht worden.
Juristisch ist der Fall noch nicht abgeschlossen: Im Rahmen der Jahrespressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hechingen teilte Staatsanwältin Jasmin Eppler mit, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Auch Lautlinger Brandstifter will Strafe nicht akzeptieren
Die Mutter habe Revision gegen das Urteil eingelegt. Deshalb habe sich nun der Bundesgerichtshof dem Fall zu befassen.
Dasselbe gilt für den Prozess wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes in sechs Fällen gegen den Mann, der in einem Lautlinger Hotelzimmer Feuer gelegt hat. Auch hier ist das Urteil – fünfeinhalb Jahre Haft – noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte in Revision geht.
