Feuerwehreinsatz in Albstadt
: Topf auf Herd vergessen – Bewohner aus verrauchter Wohnung gerettet

Starke Rauchentwicklung aus einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus hat in der Nacht zum Freitag in Albstadt zum Einsatz der Rettungskräfte geführt.
Von
red/pz
Albstadt
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An Hitzewochenende fast 5.000 Rettungswagen-Fahrten mehr: ARCHIV - 17.10.2015, Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen: Ein Rettungswagen der Feuerwehr fährt mit Blaulicht durch eine Straße. (zu dpa: «An Hitzewochenende fast 5.000 Rettungswagen-Fahrten mehr») Foto: Marcel Kusch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der 49-jährige Wohnungsinhaber sowie auch einer der eingesetzten Polizeibeamten mussten nachfolgend wegen des Verdachts einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden. (Symbolfoto)

Marcel Kusch/dpa
  • In Albstadt löste starker Rauch aus einer Wohnung in der Nacht zum Freitag einen Einsatz aus.
  • Ein Bewohner hatte einen Topf auf dem Herd vergessen und war eingeschlafen.
  • Polizeibeamte retteten den 49-Jährigen aus der stark verrauchten Wohnung.
  • Er und ein Polizist kamen mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus.
  • Die Feuerwehr lüftete die Wohnung – nennenswerter Sachschaden entstand wohl nicht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Gegen Mitternacht bemerkte ein aufmerksamer Bewohner Rauch aus einer Wohnung in der Bitzer Steige in Albstadt und alarmierte die Rettungsleitstellen von Feuerwehr und Polizei.

Vor Ort stellte sich heraus, dass ein Bewohner einen Topf auf dem Herd vergessen hatte und eingeschlafen war. Er konnte von den Polizeibeamten aus der stark verrauchten Wohnung gerettet werden.

Verdacht auf Rauchgasvergiftung

Laut Polizeiangaben mussten der 49-jährige Wohnungsinhaber sowie auch einer der eingesetzten Polizeibeamten nachfolgend wegen des Verdachts einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden.

Der Polizeibeamte konnte seinen Dienst anschließend nicht mehr fortsetzen. Die Wohnung wurde von der Feuerwehr, die mit zahlreichen Feuerwehrleuten im Einsatz war, durchlüftet.

Nennenswerter Sachschaden dürfte nach derzeitigen Kenntnissen nicht entstanden sein.

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