Diebstahl in Albstadt
: Rentner wird wegen 20 Euro verurteilt

Insgesamt 27 Eintragungen im Bundeszentralregister führten dazu, dass der Diebstahl öffentlich vor dem Amtsgericht Albstadt verhandelt wurde. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf.
Von
Vera Bender
Oberndorf
Jetzt in der App anhören

Der Angeklagte wurde von einer Überwachungskamera gefilmt, wie er einen Rucksack in einer Mülltonne entsorgt und noch darin wühlt, bevor er den Hof des Gebäudes verlässt, in dem einer Angestellten die Tasche aus dem Büro entwendet wurde.

Felix Hörhager/dpa (Symbolbild)

Ein 66-jähriger Rentner aus Albstadt wurde jüngst vor dem Amtsgericht Albstadt wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, er habe ein Mäppchen mit Medikamenten im Wert von 20 Euro gestohlen. Warum dieses Delikt überhaupt zur Anklage kam, weshalb es eine vermeintlich hohe Strafe gab und warum diese dann doch zur Bewährung mit einer recht langen Bewährungszeit von zwei Jahren ausgesetzt wurde, liegt in der Vergangenheit des Seniors, der das Vergehen bis zuletzt bestritt.

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte am 27. August 2025 gegen 9.30 Uhr in einem Gebäude am Kirchgraben in Ebingen aus einem unverschlossenen Büro einen Rucksack entwendet haben. Die Angestellte, die nur kurz im Drogeriemarkt einkaufen war – und deshalb sowohl Geldbörse als auch Smartphone dabei hatte – stellte kurze Zeit später fest, dass besagter Rucksack fehlte und fragte im öffentlich zugänglichen Treppenhaus bei den dort Anwesenden nach, ob jemand wüsste, wo dieser hingekommen sein könnte. In diesem Gebäude befindet sich nämlich unter anderem auch ein Beratungscenter mit regem Betrieb.

Ermittlungen und Videoaufnahmen

Der Angeklagte gab zu, dass er am Hinterausgang einen Rucksack entdeckt hatte, der neben einem abgestellten Fahrrad lag. Dieser habe ihm beim Verlassen des Gebäudes den Weg versperrt, so dass er ihn aufhob und draußen im Hof in einen Mülleimer warf – und zwar ohne ihn zu öffnen. Weil der Beutel so leicht gewesen sei, habe er vermutet, er sei leer. Die vielen Treppen in das Stockwerk mit den Büros habe der Angeklagte vor einem Jahr nicht hochlaufen wollen, weil er Schmerzen an den Füßen hatte, berichtete ein Zeuge. Der Bekannte habe ihn damals zum Gebäude begleitet, aber dann den Hinterausgang genommen, um in einer nahen Wirtschaft bei einem Kaffee darauf zu warten, dass sein Wegbegleiter mit seinem Termin fertig sei. Als weitere Zeugin war die Polizistin geladen, die mit der Anzeige betraut war. Bei ihrem Eintreffen vor Ort sei der Rucksack bereits aufgefunden worden in einer Mülltonne. Gefehlt habe allerdings das Medikamentenmäppchen samt Inhalt.

Die Auswertung von Videoaufnahmen einer Überwachungskamera im Hof habe dann ergeben, dass der Angeklagte noch in der Tonne gewühlt habe, bevor er den Hinterhof verließ. Diese Aufnahme wurde im Gerichtssaal allen vorgespielt. Das Kramen in der Tonne und die Tatsache, dass das Gebäude auch einen Aufzug besitzt und der Angeklagte sich im Haus recht gut auskenne, führten sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin zur Überzeugung, dass der Rentner sich des Diebstahls schuldig gemacht habe.

Verwunderlich dennoch die öffentliche Verhandlung und der geringe Gegenwert des Diebesguts. Allerdings verlas die Richterin nach der Beweisaufnahme insgesamt 27 Eintragungen im Bundeszentralregister. Unter den Vorstrafen befanden sich Delikte wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Besitz von Betäubungsmitteln, Beleidigung, Urkundenfälschung, gefährliche Körperverletzung und einige Male Diebstahl, schwerer Diebstahl, Betrug, schwerer Bandendiebstahl, Computerbetrug und Wohnungseinbruchsdiebstahl. Die erste Eintragung stammt aus dem Jahr 1974 und wurde noch mit einer Verwarnung belegt. Es folgten Jugendstrafen, Geldstrafen, Bewährungsstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, bei denen der Angeklagte mehrfach in Haft kam.

Unbeeindruckt von Haftstrafen

Die letzten Verfahren waren aus den Jahren 2016, 2017 und 2020, jeweils wegen Diebstahls und belegt mit Freiheitsstrafen. Einmal soll der Angeklagte aus der Tasche einer Studentin den Geldbeutel entwendet haben, ein anderes Mal das Portemonnaie aus einem Spind einer Supermarktmitarbeiterin und zuletzt die Börse aus einer Handtasche in einer Arztpraxis. Deshalb war die Richterin auch der Ansicht: „Der Angeklagte hat sich bislang nicht von vollstreckten Freiheitsstrafen beeindrucken lassen. Es ist davon auszugehen, dass er weitere Diebstähle begehen wird.“ Der Angeklagte hielt dagegen: „Wenn ich etwas war, dann habe ich es auch zugegeben. Ich bin zweimal zwei Jahre gesessen, ohne dass ich es war. Ich habe mir einen Punkt gesetzt. Ich höre auf. Ich habe eine kranke Frau und mit mir selbst zu tun.“

Die Staatsanwältin bemerkte indes, sie halte den Sachverhalt für erwiesen. Das Pech des Angeklagten sei es gewesen, dass nichts Wertvolleres im Rucksack enthalten war. Durch den Hang zu solcherlei Verstößen plädierte sie auf eine Haftstrafe von neun Monaten. Als der Angeklagte vor der Urteilsfindung dann das letzte Wort hatte, meinte er: „Ich will gar nichts hören. Ich will das Urteil, sonst muss ich kotzen.“

Die Richterin berücksichtigte beim Strafmaß, dass der Rentner sich um seine demente Frau kümmere und verhängte deshalb die Freiheitsstrafe von drei Monaten auf zwei Jahre zur Bewährung. Außerdem habe der Rentner, der von Grundsicherung lebt, die Kosten des Verfahrens zu tragen und 400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

ZAK News
Montag - Freitag um 7.00 Uhr
Alles Wichtige aus dem Zollernalbkreis Montag bis Samstag im kompakten Überblick.