Anklage wegen Vergewaltigung
: Fahrlehrer in U-Haft wegen Taten im Raum Sigmaringen

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat unter anderem wegen des Verdachts der mehrfachen Vergewaltigung Anklage erhoben.
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(red/pm)
Oberndorf
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Im Raum Sigmaringen aber auch an anderen Orten sollen die Taten stattgefunden haben.

Swen Pförtner/dpa

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat gegen einen 41-jährigen deutschen Staatsangehörigen unter anderem wegen des Verdachts der mehrfachen Vergewaltigung und des sexuellen Übergriffs Anklage zum Landgericht Hechingen erhoben. Insgesamt handelt es sich um neun Taten in der Zeit von Sommer 2023 bis November 2024, die der Angeschuldigte insbesondere in seiner Eigenschaft als Fahrlehrer im Raum Sigmaringen sowie an anderen Orten begangen haben soll.

Während der Fahrstunden übergriffig

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, während seiner Fahrstunden gegenüber mehreren Fahrschülerinnen übergriffig geworden zu sein. Zu diesem Zweck soll er die Fahrschülerinnen insbesondere in abgelegene Waldstücke oder Parkplätze gelotst und sich die Abgeschiedenheit der Tatörtlichkeiten oder die Beanspruchung der Fahrschülerinnen durch die Bedienung des Fahrschulautos zunutze gemacht haben. Ihm liegt hierbei zur Last, eine der Fahrschülerinnen in sechs Fällen vergewaltigt zu haben. Eine weitere Fahrschülerin soll er in einem Fall sexuell belästigt haben und in einem weiteren Fall soll er auf eine weitere Fahrschülerin einen sexuellen Übergriff begangen haben. Außerhalb seiner Tätigkeit als Fahrlehrer soll er zudem in einem Fall eine exhibitionistische Handlung begangen haben.

Seit 18. März ununterbrochen in U-Haft

Der Angeschuldigte hat sich teilweise zu den Tatvorwürfen eingelassen, soweit diese die ihm zur Last gelegte sechsfache Vergewaltigung einer Fahrschülerin betrifft. Er beruft sich darauf, mit der Fahrschülerin eine Affäre gehabt zu haben, in deren Rahmen es stets zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen sei. Hinsichtlich der übrigen Tatvorwürfe hat der Angeschuldigte bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er befindet sich seit dem 18. März 2025 ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Strafbarkeit nur den Gerichten zusteht und dass der Angeschuldigte als unschuldig zu gelten hat, sofern ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen wurde.

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