Das stillstehende Windkraftrad auf Gemarkung Stetten an der B 462 soll durch ein leistungsstärkeres ersetzt werden. In Stetten existieren Vorbehalte gegen das Vorhaben.
Im Zusammenhang mit dem Repowering-Projekt am Standort Tanneck seien noch viele Fragen zu klären, betont Hirt. Dabei liegt noch kein Bauantrag vor. Das baurechtliche Verfahren soll wohl, so hieß es, erst im dritten Quartal 2026 starten.
Dennoch ist der Ortsvorsteher bereits aktiv geworden. Er hat in den vergangenen Tagen vorab eine Stellungnahme mit einer längeren Liste von Fragen an das Kreisbauamt geschickt – obwohl vermutlich noch kein Bauantrag eingereicht worden ist. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen fällt erst im Baurechtsverfahren durch den Gemeinderat.
Unternehmen stellte Vorhaben vor
Zuvor fasst der Ortschaftsrat einen Empfehlungsbeschluss. Hirt bezieht sich in seinem Schreiben auf die bei einer Informationsveranstaltung am 15. April in Flözlingen vom Bauträger Verum Wind GmbH (Stuttgart) gemachten Angaben zum vorgesehenen neuen Windrad.
Das Unternehmen hatte das geplante Vorhaben der Bürgerschaft im Eschachtal vorgestellt. Der Ortsvorsteher weist in seinem Schreiben auf die Größendimension der neuen Windkraftanlage hin.
162 Meter statt 80 Meter
Während das derzeitige Windrad über eine Nabenhöhe von 80 Metern und einen Rotordurchmesser von 50 Metern verfüge, solle die Nabenhöhe beim geplanten Windrad Enercon E-175 5EP bei 162 Meter liegen und der Rotordurchmesser 175 Meter betragen.
Bürger seien schon frühzeitig auf ihn zugekommen, erklärt der Ortsvorsteher auf Nachfrage. „Tatsächlich ist mein Telefon in der Woche vor der Infoveranstaltung heiß gelaufen.“ Es gebe jedoch, so räumt er ein, „keinen Beschluss des Ortschaftsrats für diese Stellungnahme“. Er vertrete den Teil der Bürger, die diesem Projekt kritisch gegenüberstünden. Die Ortschaftsräte sowie alle relevanten Personen der Verwaltung seien von seinem Schreiben an die Baurechtsbehörde aber informiert worden.
Grund für Fragen an die Behörde
Und warum hat er bereits in diesem Stadium den Fragenkatalog an das Landratsamt geschickt? „Es war mir wichtig, schnellstmöglich zu reagieren und mit den sachlichen Hinweisen zu den Themen Eisabwurf in der Nähe zur B 462 und zur Blattheizung, die diesen nicht sicher verhindern kann, dem Schattenwurf in den Morgenstunden wie auch der Schallbelastung der Anwohner die jeweiligen Sachbearbeiter zu sensibilisieren“. Möglicherweise werde nun genauer auf all die genannten Punkte geschaut.
Der Eisabwurf
Als ersten Punkt spricht Daniel Hirt die Verkehrssicherheit an. Er verweist auf die Gesamthöhe von etwa 250 Metern. Die Entfernung zur Bundesstraße betrage ungefähr 150 Meter. Es müsse insbesondere geprüft werden, „ob Eisabwurf auch in Betriebszuständen mit automatischer Abschaltung und anschließendem Wiederanlauf (zum Beispiel nach Unwucht oder Vereisung) vollständig ausgeschlossen werden kann“.
Gemäß den technischen Unterlagen der Firma Enercon – diese sind dem Schreiben an die Baurechtsbehörde beigefügt – sei dies für den geplanten Anlagentyp nicht sicher gewährleistet, sagt Hirt.
Die Lärmbelastung
Der Ortsvorsteher bittet weiter um „eine nachvollziehbare Darstellung“, in welcher Weise die bestehenden Lärmbelastungen durch die B 462 sowie die Bundesautobahn A 81 in die Gesamtbewertung der Schallimmissionen eingeflossen sind und ob die maßgeblichen Richtwerte unter Berücksichtigung der Summenwirkung aller Quellen sicher eingehalten werden.
Der Schattenwurf
Auch das Thema Schattenwurf ist ein Thema. Aufgrund der topographischen Lage sei insbesondere in den Morgenstunden mit Schattenwurfwirkungen auf den Ortsteil Stetten zu rechnen.
Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten müssten zudem die Geologie- und Schallausbreitungsaspekte überprüft werden. Der Standort befinde sich in einem Gebiet mit Muschelkalk- und Keuperformationen.