Der Landtagskandidat für den Wahlkreis Offenburg ist wegen Fotos mit Hakenkreuzen im Netz erneut verurteilt worden.
Das Landgericht Offenburg hat Taras Maygutiak am Freitag in zweiter Instanz wegen zwei auf dessen Facebook-Seite veröffentlichten Bildern mit Hakenkreuzen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil lautet auf 65 Tagessätzen á 72 Euro, zudem soll er einen Großteil der Kosten des Verfahrens tragen.
Der 53-Jährige ist somit mit seiner Berufung gegen ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts gescheitert. Maygutiak hatte zugegeben, die Bilder veröffentlicht zu haben, argumentierte jedoch, die verbotenen Symbole offenkundig in einem den NS ablehnenden Kontext dargestellt zu haben.
In erster Instanz war er nur für eine der Aufnahmen verurteilt worden, erhielt aber – die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe gefordert – eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung, eine Geldauflage sowie Sozialstunden. Sein Verteidiger wollte einen Freispruch erwirken.
Erfolg hatte in zweiter Instanz die Staatsanwaltschaft, die ihrerseits Berufung eingelegt hatte, um eine Verurteilung für beide strittigen Fotos zu erreichen. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wir werden natürlich in Revision gehen“, erklärte Maygutiak am Freitag auf Nachfrage. „Für mich kommt nur ein Freispruch in Frage.“