Bei einem Verkehrsunfall wird eine Fußgängerin verletzt. Der Verursacher fährt einfach davon – und das ohne Führerschein. Brisant: Dabei soll es sich um einen Bad Wildbader AfD-Stadtrat gehandelt haben, der zudem Bundestagskandidat für den Wahlkreis Calw/Freudenstadt werden sollte. Nun drohen ihm neben einem Strafbefehl noch weitere drastische Konsequenzen.
Es klingt nach hartem Tobak: Der Bad Wildbader AfD-Stadtrat Mathias Fey soll einen Unfall verursacht und danach Fahrerflucht begangen haben. Dabei soll er eine Fußgängerin angefahren und verletzt haben. Und: Fey soll zum Unfallzeitpunkt überhaupt keinen Führerschein gehabt haben.
Nach den Informationen, die unserer Redaktion vorliegen, hätte dieser Fall am 21. November öffentlich vor dem Amtsgericht in Calw verhandelt werden sollen. Am geplanten Tag war allerdings vor Ort im Gericht lediglich zu erfahren, dass das Verfahren kurzfristig aufgehoben worden sei.
Strafbefehl rechtskräftig
Rechtskräftig Doch was ist an dem Gerücht dran? Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte Nicolaus Wegele, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Tübingen, „dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Herrn Fey geführt wurde, welches nunmehr rechtskräftig mit einem Strafbefehl abgeschlossen worden ist“. Der Vorfall liege „bereits mehrere Monate (Februar 2024)“ zurück.
„Der Strafbefehl erging wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort“, führt Wegele weiter aus. Im Sachverhalt des Strafbefehls sei festgestellt worden, „dass Herr Fey als Fahrer eines Pkw in Bad Wildbad eine Fußgängerin, welche die Fahrbahn querte, aus Unachtsamkeit erfasst“ habe „und sich, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen, vom Unfallort entfernt“ habe. „Dabei fuhr Herr Fey ohne Fahrerlaubnis.“
Die Fußgängerin habe eine Armfraktur erlitten, heißt es, und weiter: „Im Strafbefehl wurde gegen Herrn Fey eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen verhängt. Zudem wurde die Verwaltungsbehörde angewiesen, für die Dauer von neun Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen (sogenannte isolierte Fahrerlaubnissperre).“
Der Strafbefehl war durch die Staatsanwaltschaft Ende April 2024 beantragt und am 13. Mai vom Amtsgericht Calw erlassen worden. Rechtskraft trat am 18. November ein. „Ich gehe anhand des Zeitablaufs davon aus, dass zunächst Einspruch eingelegt worden war, welcher dann jedoch zurückgenommen worden ist“, so Wegele weiter.
Dies bestätigt auch Kerstin Müller, die Direktorin des Amtsgerichts in Calw. Nach Rücksprache in der Strafabteilung habe sie in Erfahrung bringen können, „dass in dem ausgefallenen Verfahren der Einspruch zurückgenommen wurde“.
Als Bundestagskandidat nominiert
Brisant dabei: Fey sitzt nicht nur für die AfD im Bad Wildbader Stadtrat. Wie Günther Schöttle, Sprecher des AfD-Kreisverbandes Calw-Freudenstadt, auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte, sei Fey bei einer Parteiveranstaltung als Bundestagskandidat der AfD für den Wahlkreis Calw/Freudenstadt nominiert worden.
Ungültig Allerdings war diese Wahl wohl ungültig. Es sei zu einem Verfahrensfehler gekommen, erklärte Schöttle. „Dies war ein bedauerliches Versehen. Nach geltendem Wahlrecht muss die Wahl deshalb wiederholt werden“, so Schöttle weiter. Diese Wahl wird nun am Samstag, 7. Dezember, stattfinden. Den genauen Tagungsort will die AfD „zum Schutz des Veranstaltungsortes beziehungsweise der Veranstaltungsteilnehmer“ erst kurzfristig bekanntgeben.
Und was sagt der Kreisverbandssprecher zum Fall Fey? Es gelte „für Herrn Fey – wie für jeden Menschen auch – zuerst die Unschuldsvermutung, insbesondere weil uns noch keine offizielle behördliche Verlautbarung vorliegt“, teilt er auf Nachfrage unserer Redaktion mit.
Ausgeschlossen Die AfD kritisiere „jegliches persönliches Fehlverhalten der Politiker unserer politischen Wettbewerber. Folgerichtig müssen wir an unsere eigenen Kandidaten mindestens die gleichen Maßstäbe anlegen. Sollte es sich herausstellen, dass die Vorwürfe zutreffend sind, wäre eine erneute Kandidatur ausgeschlossen“, stellt Schöttle klar. Die Sachlage verhalte sich auch bei Feys Stadtratsmandat „genau gleich“.
Ausschluss aus Partei droht
Das Thema sei noch am Mittwochabend im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung im Kreisvorstand besprochen und geklärt worden. „Der Vorstand hat gestern Abend einstimmig disziplinarische Maßnahmen beschlossen, ein PAV (Parteiausschlussverfahren, Anm. d. Red.) wird vorbereitet – sollten sich die Vorwürfe bestätigen.“
Keine Reaktion
Unsere Redaktion hat per E-Mail Kontakt mit Mathias Fey gesucht und folgende Fragen gestellt: „Was sagen Sie zu dem Vorfall? Ist es korrekt, dass Sie zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatten und den Einspruch noch vor der öffentlichen Verhandlung zurückgezogen haben? Ziehen Sie aus dem Vorfall Konsequenzen? Wenn ja: welche? Was bedeutet er für ihre politischen Aktivitäten, zum Beispiel für Ihr Stadtratsmandat in Bad Wildbad? Sie wurden nach unseren Informationen für die AfD in einer ersten Wahl (die allerdings am 7.12.24 wiederholt werden muss) als Bundestagskandidat Ihrer Partei für den Wahlkreis Calw/Freudenstadt nominiert. Treten Sie zur erneuten Wahl wieder an?“
Auf Nachfrage und im direkten, persönlichen Gespräch gab Fey an, dass er sich zu den gestellten Fragen nicht äußern wolle.