In der historischen Innenstadt von Rottweil gibt es ein Böllerverbot. Foto: Corinne Otto

In Baden-Württemberg drohen hohe Strafen für unerlaubtes Böllern. Verschiedene Städte im Südwesten setzen auf strikte Verbote. Ein Überblick für die Region.

Alle Jahre wieder entzündet sich an Böllern und Raketen die Debatte um ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf hat am Montag begonnen, abgebrannt werden darf das Material eigentlich nur an Silvester und Neujahr.

 

Neben der Verletzungs- und Brandgefahr sind Müll, Feinstaub, Lärm sowie Stress für Menschen und Tiere weitere Argumente für ein Verbot. Eine Petition für ein bundesweites Böllerverbot (#BöllerCiao) haben mehr als 2,3 Millionen Menschen unterzeichnet. Laut einer Umfrage sind 59 Prozent der Deutschen dafür, Feuerwerk zu verbieten. Auch die Landesregierung ruft dazu auf, sich mit der Böllerei zurückzuhalten.

Weil die Bausubstanz anfällig und schützenswert ist, haben Schwäbisch Gmünd, Ravensburg, Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) und Rottweil Verbote für ihre historischen Innenstädte erlassen. In Freiburg greifen die bundesweiten Regeln rund um das Münster. In aller Regel weisen entsprechende Schilder daraufhin.

Auch in der Landeshauptstadt und der Region Stuttgart verweisen die meisten Kommunen auf die Sprengstoffverordnung des Bundes und die entsprechenden Abschnitte zu privatem Feuerwerk. Herrenberg hat eine Verbotszone definiert, Holzgerlingen (beides Kreis Böblingen) versucht es in diesem Jahr auf einem anderen Weg: Die Stadt organisiert ein eigenes, professionelles Feuerwerk – und erhofft sich so weniger Müll und Lärm.

Besonders gefährdete Gebäude in Villingen-Schwenningen im Blick

Nachdem es in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) in der historischen Villinger Innenstadt zum Jahreswechsel 2008/2009 wegen einer fehlgeleiteten Silvesterrakete zu einem verheerenden Großbrand mit einem Sachschaden von mehreren Millionen Euro am Münsterzentrum gekommen ist, hat die Stadt Villingen-Schwenningen in Abstimmung mit dem Gemeinderat beschlossen, in Gebieten mit besonders brandgefährdeten Gebäuden für den 31. Dezember und den 1. Januar ein Abbrennverbot zu erlassen. In der Villinger Innenstadt sowie im Bereich „Ob dem Brückle“ in Schwenningen dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 abgebrannt werden.

Verbotszonen in Alpirsbach und Dornstetten

In Alpirsbach (Kreis Freudenstadt) gibt es ebenfalls Böllerverbotszonen. „Das Verbot umfasst den Bereich innerhalb der Grenzen zwischen der Grundschule Alpirsbach, dem Kloster, dem Museum, dem Rathaus, der Glauner-Villa bis hin zum Hotel Löwen-Post“, erklärte die Leiterin des örtlichen Ordnungsamtes Ute Schufen auf Anfrage unserer Redaktion. Die Verbotszone ist neu.

Um besonders brandempfindlichen Gebäude zu schützen, gilt in der historischen Altstadt Dornstettens (Kreis Freudenstadt) eine Feuerwerksverbotszone: Diese gilt in der Hauptstraße, ab dem Platz der Partnerschaft, in der unteren Hauptstraße, der Silbergasse, der Zehntgasse und der Badgasse, erklärt die Leiterin des Ordnungsamts, Hannah Swierczinski.

In der Innenstadt von Calw gilt ebenfalls ein Verbot

Wegen der erhöhten Brandgefahr ist Feuerwerk auch in der Innenstadt von Calw ausdrücklich verboten. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen in weiten Teilen der Altstadt weder abgefeuert noch angebrannt werden. Für Fachwerkhäuser außerhalb dieses Bereichs gilt das grundsätzliche Abbrennverbot im Bereich der unmittelbar angrenzenden Grundstücke.

Auch in Sulz am Neckar (Kreis Rottweil) ist das Böllern in der historischen Kernstadt und in der Vorstadt verboten.

Heilbronn geht eigenen Weg: Keine Böller, nur Raketen

Einige Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben die Sache selbst in die Hand genommen. Einen eigenen Weg geht dabei Heilbronn, das eine Allgemeinverfügung erlassen hat. Dort sind in diesem Jahr erstmals „pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung“ – also Böller Kanonenschläge, Knallketten, und -frösche – verboten. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro. Die Verbotszone umfasst im Grunde die komplette Stadt; Raketen und Feuerwerksbatterien bleiben hingegen erlaubt.

Noch drastischere Strafen hat Tübingen festgeschrieben: Bis zu 50 000 Euro. Die Stadt hatte das Verbot bereits zum Jahreswechsel 2009/10 erlassen, nachdem im Jahr zuvor ein Giebel in der Altstadt gebrannt hatte. Seitdem gilt das Feuerwerksverbot in der kompletten Altstadt.

Ein großer Brand hat auch in Reutlingen dafür gesorgt, dass die Verwaltung Regeln aufgestellt hat. Das Jahr 2023 war erst wenige Stunden alt, als in der Wilhelmstraße ein Haus in Flammen stand und auch benachbarte Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wurden. Seitdem ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Altstadt untersagt.

Esslingen weitet Verbotszone aus

Esslingen hat seine Regelungen in diesem Jahr noch einmal verschärft. Bisher war die Knallerei nur in der Altstadt und auf der Burg untersagt, künftig gilt das in der gesamten Innenstadt.

In Karlsruhe sind der Marktplatz und der Schlossplatz böllerfreie Zonen, in Konstanz die Altstadt sowie die Umgebung des Konzils . Nach dem Brand in Tübingen, der einen Millionenschaden zur Folge hatte, hatte der Gesetzgeber Feuerwerk von bestimmten Orten verbannt. Seitdem ist Böllern bundesweit in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Dazu zählen auch Fachwerkhäuser. Die sind aber nicht immer auf den ersten Blick als solche erkennbar, da sie verputzt sind.