Immer wieder kommt die Frage auf: Was macht eigentlich das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde angesichts der Vorgänge im Rathaus in Lauterbach? Unsere Redaktion hat nachgehakt.
Das Thema bewegt in Lauterbach und darüber hinaus. Andrea Schmider, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Landratsamt, gibt Auskunft, wie die Angelegenheit in Rottweil bewertet wird.
„Unterstellungen, Gerüchte und Mutmaßungen sind keine Arbeitsgrundlage für die Kommunalaufsicht“, stellt sie klar. Deshalb haben wir seitens der Kommunalaufsicht Bürgermeister Jürgen Leichtle um eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen gebeten“ (siehe Infokasten). Zunächst einmal gehe es darum, Fakten zu sammeln, um die Vorgänge überhaupt rechtlich bewerten zu können.
Gutachten angestoßen
Bürgermeister Jürgen Leichtle hatte hierzu kürzlich betont: „Die Gemeinde handelt im Rahmen geltenden Rechts. Entscheidungen im Personalbereich werden nicht leichtfertig getroffen, sondern unter Beachtung des Arbeits- und Beamtenrechts und des Datenschutzes. Dass wir keine Auskünfte zu Details geben, dient dem Schutz betroffener Personen – und ist nicht Ausdruck von Intransparenz, sondern von rechtsstaatlichem Handeln“. Zudem hat Leichtle kürzlich ein Gutachten angestoßen, wie die Prozesse in der Verwaltung optimiert werden sollen. Dieses soll am Montag im Gemeinderat behandelt werden.
Andrea Schmider vom Landratsamt informiert weiter: „Grundsätzlich gilt: Solange es um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen geht, ist das keine Angelegenheit, in die die Kommunalaufsicht automatisch eingreifen würde. Erst wenn aus solchen Konflikten ein klarer Verstoß gegen kommunalrechtliche Pflichten werden würde – also zum Beispiel die ordnungsgemäße Amtsführung gefährdet wäre – könnte das Landratsamt als Aufsichtsbehörde aktiv werden“.
Jeder Einzelfall zählt
Ganz allgemein gelte folgender Grundsatz: Das Landratsamt Rottweil nehme eine rechtsaufsichtliche Funktion gegenüber den Städten und Gemeinden im Landkreis wahr. Diese Aufsicht beschränke sich auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns, nicht aber auf dessen Zweckmäßigkeit.
In bestimmten Fällen könne das Landratsamt auf kommunale Entscheidungen einwirken, etwa durch Hinweise oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen – immer mit dem Ziel, rechtskonformes Verwaltungshandeln sicherzustellen.
„Ob und in welcher Form konkrete Maßnahmen erforderlich oder möglich sind, hängt stets vom jeweiligen Einzelfall ab und ist rechtlich genau zu prüfen“, teilt Andrea Schmider mit.
Einschätzung des Landratsamts
Nach einer ersten Einschätzung
handelt es sich laut Andrea Schmider von der Pressestelle des Landratsamt bei der Stellungnahme von Bürgermeister Jürgen Leichtle im Wesentlichen um arbeitsrechtliche Fragestellungen. „Diese unterliegen dem Vertragsrecht und sind nicht Gegenstand einer kommunalrechtlichen Bewertung. Zudem gilt im Arbeitsrecht ein hoher Anspruch an Vertraulichkeit – insbesondere im Umgang mit Personalangelegenheiten. Die Entscheidung von Bürgermeister und Gemeinderat, sich zu einzelnen Vorgängen nicht öffentlich zu äußern, ist deshalb nicht nur nachvollziehbar, sondern auch rechtlich geboten“, teilt sie mit.
Die Entscheidung der Verwaltung
, eine externe Organisationsuntersuchung in die Wege zu leiten, wird von der Kommunalaufsicht als Schritt in die richtige Richtung eingeschätzt. Ziel sei es, bestehende Spannungen innerhalb der Verwaltung aufzuarbeiten, Konflikte zu klären und wieder den Fokus auf die kommunalpolitischen Aufgaben zu richten.
Dass dieser Prozess
Zeit in Anspruch nehmen werde, liege auf der Hand – schnelle Lösungen sind nach Einschätzung der Kommunalaufsicht nicht zu erwarten. Positiv zu bewerten sei, dass die Gesprächspartner, mit denen bislang Kontakt bestand, Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung signalisiert hätten.