Was dürfen Händler in der Villinger Innenstadt auf ihre Schaufenster kleben? Darüber diskutierte der Technische Ausschuss. Foto: Simone Neß

Der Technische Ausschuss empfahl dem Gemeinderat, die Regeln für Schaufensterwerbung zu lockern – bei weiterhin klaren Grenzen zum Schutz des historischen Stadtbilds.

Bunte Schilder, grelle Schriftzüge, auffällige Werbung – all das soll in der historischen Innenstadt von Villingen vermieden werden. Deshalb gibt es eine Werbesatzung, die genau festlegt, welche Werbemaßnahmen Händler und Gewerbetreibende an ihren Schaufenstern anbringen dürfen – und welche nicht. Ziel ist ein einheitliches, historisch geprägtes Stadtbild.

 

Die Werbesatzung rückte Ende vergangenen Jahres in den Fokus, nachdem Grünen-Stadtrat Oskar Hahn in einer Ausschusssitzung darauf hingewiesen hatte, dass die Schaufensterbeklebung des AfD-Wahlkreisbüros in der Färberstraße nicht den Vorgaben der Satzung entspreche.

Pressesprecherin Madlen Falke erklärte damals, die sehr detaillierten Vorgaben entsprächen möglicherweise nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen von Händlern, die einem größer werdenden Druck ausgesetzt seien, Kundschaft anzuziehen. Daher wurde eine Vorlage zur Überarbeitung der Werbesatzung eingebracht. Anfang Dezember 2025 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, einen Vorschlag zur Liberalisierung der Schaufensterwerbung auszuarbeiten.

Und dieser Vorschlag wurde nun in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses vorgestellt: Auch künftig bleibt es untersagt, Schaufenster oder Türen ganz oder teilweise zuzukleben. Allerdings dürfen einzelne Buchstaben oder Einzelzeichen künftig unter anderem deutlich größer sein – bis zu 0,4 Meter hoch statt bisher 0,25 Meter – und müssen nicht mehr zwingend waagerecht angebracht werden. Es darf maximal 20 Prozent eines Fensters im Erdgeschoss beklebt werden. Dies soll auch für Fenster im ersten und zweiten Obergeschoss gelten. Des Weiteren wurde die Satzung um einen Absatz zu digitalen Werbeanlagen ergänzt.

Ausnahme für Leerstände geplant

„Alles in allem wird es etwas einfacher und unkomplizierter im Vergleich zur alten Fassung“, stellte Dirk Sautter (CDU) fest. Die Fraktion beantragte nach Rücksprache mit dem Gewerbeverband Oberzentrum (GVO) außerdem, eine Ausnahme für Leerstände einzuführen. Die Idee sei, dass leerstehende Gebäude beispielsweise mit historischen Bildern oder dem städtischen Logo beklebt werden dürfen – in Abstimmung mit dem Stadtmarketing.

Die neue Satzung setze an den richtigen Stellen an, so Andreas Flöß (Freie Wähler). Dennoch betonte er, dass sehr viel, was bisher in der Villinger Innenstadt zu sehen sei, nicht mit der Satzung konform sei. Er appellierte daher, Verstöße auch konsequent zu sanktionieren.

„Als Innenstadt-Betroffener bin ich froh, dass es da eine gewisse Entlastung gibt“, freute sich Michael Steiger (FDP) über die geplante Satzungsänderung. Zugleich räumt er ein, dass in einer historischen Innenstadt eine gewisse gestalterische Eingrenzung durchaus sinnvoll sei.

AfD schlägt andere Töne an

„Wenn es nach uns geht, kann die Regelung komplett weg“, schlug AfD-Stadtrat Sebastian van Ryt deutlich andere Töne an. Er bezeichnete die Regelung als unsinnig und stellte die Frage, wer deren Einhaltung angesichts von wenig Personal überhaupt überprüfen solle. Gleichzeitig konnte er sich einen Seitenhieb in die Richtung des Grünen-Stadtrats Oskar Hahn nicht verkneifen. Ulrike Salat nahm ihren Fraktionskollegen in Schutz und betonte, dass es nicht Hahn gewesen sei, der das AfD-Wahlkreisbüro bei der Stadt angezeigt hätte.

Der Technische Ausschuss empfahl dem Gemeinderat schließlich einstimmig, eine Änderung der Satzung zu erlassen. Eine finale Entscheidung wird der Gemeinderat in der nächsten Sitzung am Mittwoch, 20. Mai, treffen.