Ein 35-jähriger Ortenauer hatte gegen den Pharma-Konzern Moderna geklagt, da er bis heute an den Folgen einer Corona-Impfung leide. Er forderte mehr als 200 000 Euro Schadensersatz, scheiterte nun aber mit seiner Klage vor dem Landgericht. Foto: Hoppe

Ein 35-jähriger Ortenauer ist am Dienstag mit seiner Klage gegen den Pharma-Konzern Moderna gescheitert. Er gab an, in Folge einer Corona-Impfung mit dem Wirkstoff „Spikevax“ unter anderem eine Nierenerkrankung entwickelt zu haben.

In dem vor dem Landgericht Offenburg anhängigen Rechtsstreit hatte der Kläger gegenüber dem Impfhersteller ein Schmerzensgeld von 230 000 Euro gefordert.

 

Dieser hatte sich 2021 mit dem Moderna-Wirkstoff gegen das Corona-Virus impfen lassen. Drei Monate nach der zweiten Impfung wurde bei dem Kläger unter anderem eine Nierenerkrankung festgestellt. Der Kläger behauptete nun, die Schutzimpfungen gegen das Virus hätten bei ihm die diagnostizierten Erkrankungen hervorgerufen.

„Eines morgens sind meine Augen dick geworden, am Abend dann auch meine Füße“, schilderte der 35-Jährige beim Prozessauftakt Mitte Juli. Bluthochdruck sei die Diagnose seines Arztes gewesen. Im Dezember der nächste Schock: „Bei mir wurde FSGS festgestellt. Das ist eine Krankheit, bei der die Nieren ihre Filterleistung verlieren“, so der Kläger.

Kläger gibt an, bis heute unter Folgen zu leiden

Er habe weiterhin mit den Folgen zu kämpfen. „Ich werde schnell müde und erschöpft. Außerdem befinde ich mich immer noch in einer Cortison-Therapie. Zwar sind meine Nieren wieder gesund, die Krankheit könnte jedoch jederzeit wieder ausbrechen. Zum aktuellen Stand der Medizin ist FSGS unheilbar“, erklärte der Kläger, der lange Zeit krankgeschrieben war.

„Erst im vergangenen Jahr konnte ich wieder arbeiten.“ Laut eigener Angaben habe er eine Führungsposition in einem Unternehmen inne. Dass er diesen Leidensweg aufgrund der beiden Spritzen – beziehungsweise deren Inhalt – gehen musste, stehe für ihn außer Frage. „Vor den Impfungen war ich völlig gesund“, betonte der Kläger im Juli.

Das Gericht hatte bereits beim Prozessauftakt festgestellt, dass die Aktenlage den geschilderten Krankheitsverlauf bestätigte. Allerdings gab Richter Dietmar Hollederer damals zu bedenken, dass nur schwer festzustellen sei, ob die Krankheiten wirklich von der Impfung herrührten. Doch darüber, ob die Impfung die Erkrankung ausgelöst hatte oder nicht, urteilte das Gericht nun gar nicht. Viel mehr ging es um eine grundlegende Abwägung zwischen Nutzen und Risiko der Corona-Impfung.

„Nutzen-Risiko-Verhältnis“ laut Gericht in Ordnung

In seiner Urteilsbegründung heißt es dementsprechend, dass eine Haftung des Impfherstellers voraussetze, dass das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen aufweise, die über ein „vertretbares Maß“ hinausgehen. Es müsse also ein „negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis“ bestehen.

Das sei bei dem Corona-Impfstoff nicht der Fall, zeigte sich das Gericht überzeugt. Der sei von der Europäischen Arzneimittelagentur vor der Zulassung ausführlich geprüft worden. Bei der notwendigen Gesamtabwägung hätten angesichts der damals bestehenden pandemischen Lage der Nutzen der Impfung für die Allgemeinheit die Risiken der Impfung für den Einzelnen überwogen. Eine Haftung des Impfherstellers scheide daher aus. Daher wies das Landgericht die Klage des 35-Jährigen ab.

Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. „Der Kläger kann Berufung einlegen“, erklärte Gerichtssprecherin Anne Doll am Dienstag im Gespräch mit unserer Redaktion. Dafür habe der 35-Jährige nun einen Monat Zeit. Dann müsse sich das Oberlandesgericht Karlsruhe das Urteil ansehen. Dabei werde es primär auf Rechtsfehler untersucht und gegebenenfalls an das Landgericht zurück überwiesen.

Erster Fall dieser Art am Landgericht, weitere folgen

Für das Landgericht Offenburg war es der erste Prozess rund um mutmaßlich durch Corona-Impfungen ausgelöste Erkrankungen. „Es werden deutschlandweit immer mehr dieser Fälle entschieden“, berichtet Richterin Anne Doll, Sprecherin des Landgerichts Offenburg, im Gespräch mit unserer Redaktion. Bei ihr entstehe der Eindruck, dass jeden Tag ein neues Urteil zum Thema fällt.

Zum Jahresanfang waren laut Medienberichten bei 467 von rund 65 Millionen gegen Covid geimpften Menschen in Deutschland von den Versorgungsämtern der Bundesländer ein Impfschaden anerkannt worden. Insgesamt hatten bis dahin rund 12 000 Menschen einen Antrag auf Entschädigung gestellt – immer wieder klagten Betroffene auch gegen Impfstoffhersteller. Auch in Offenburg werden im neuen Jahr weitere Zivilverfahren wegen vermeintlicher Impfschäden geführt werden.

„Der nächste Termin in einem Impfschadensprozess vor dem Landgericht Offenburg findet vor der vierten Zivilkammer statt und zwar nach aktuellem Plan am 17. Januar 2025“, informierte die Sprecherin. In dem Fall geht es um den Impfstoff des Mainzer Herstellers Biontech. Auch zwei weitere Fälle gegen den selben Konzern seien anhängig, die aber noch ganz am Anfang stünden. „Termine stehen noch keine fest“, erläuterte Doll. „Insgesamt haben wir damit an Impfschadensfällen den nun entschiedenen Moderna-Fall und die drei noch laufenden Verfahren gegen Biontech.“