Die Polizei hat auf der A 81 bei Trossingen einen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Sein Führerschein war in Deutschland nicht gültig.
Am Freitagmorgen hat die Polizei auf der Autobahn 81 einen 32-jährigen Autofahrer gestoppt, der ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war.
Wie es im Polizeibericht heißt, kontrollierten Beamte gegen 10 Uhr den Fahrer auf dem Parkplatz Weigenbach. Der Mann konnte lediglich eine Kopie eines libanesischen Führerscheines vorlegen.
Wie sich herausstellte, lebt der Mann seit etwa eineinhalb Jahren in Deutschland und hätte spätestens nach sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen müssen, um weiterhin ein Fahrzeug führen zu dürfen.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Regeln für ausländische Führerscheine in Deutschland:
Führerscheine aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind grundsätzlich nur für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland gültig. Innerhalb dieser Frist muss eine deutsche Fahrerlaubnis beantragt und erworben werden, falls die Person weiterhin ein Fahrzeug führen möchte. Ein Verstoß gegen diese Regelungen stellt eine Straftat dar.